Quartal II/2020: Aufhebung der Begrenzungsregelungen für Videosprechstunden

Aufgrund der derzeiten Corona-Problematik sollen die persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte möglichst auf Notfälle beschränkt werden. In diesem Zuge haben die KBV und der GKV-Spitzenverband aktuell die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben.

19.03.2020

Aufgrund der derzeiten Corona-Problematik sollen die persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte möglichst auf Notfälle beschränkt werden. In diesem Zuge haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband aktuell die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben.