Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte aktuell mit, dass sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV 2020 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 % erhöhen wird. Dabei handelt es sich um eine statistische Größe; jede Krankenkasse kann ihren konkreten Zusatzbeitrag selbst festlegen.
Das Gesundheitsministerium wies darauf hin, dass trotz des höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrags im kommenden Jahr auch Senkungen bei bestimmten Kassen möglich seien. Dies betreffe Kassen mit "zu hohen Finanzreserven". So verfüge mehr als die Hälfte der Krankenkassen aktuell über mehr als eine Monatsausgabe an Betriebsmitteln und Rücklagen. Solange eine Krankenkasse diese Quote überschreitet, darf sie ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. "Einige Kassen, deren Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abbauen", erläuterte das BMG. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Kassen mit Blick auf die Rücklagen mehrfach aufgefordert, ihre Zusatzbeiträge nach Möglichkeit zu senken.