Ambulantes Operieren: Neuorganisation durch Großreform
Das MDK-Gesetz hat zur Folge, dass die Selbstverwaltung binnen kurzer Zeit das Ambulante Operieren sowie seine Vergütung neu organisieren muss. Damit soll die sektorenübergreifende Versorgung wieder Fahrt aufnehmen.
20.11.2019
Das MDK-Gesetz hat zur Folge, dass die Selbstverwaltung binnen kurzer Zeit das Ambulante Operieren sowie seine Vergütung neu organisieren muss. Damit soll die sektorenübergreifende Versorgung wieder Fahrt aufnehmen.
- Ein Hauptziel der Aufträge des Gesetzgebers an die Selbstverwaltung ist ein Gutachten über einen Katalog sowohl ambulant als auch stationär zu erbringender Leistungen sowie die einheitliche Vergütung dafür auf EBM-Grundlage zu entwickeln.
- Das Gutachten stelle eine Bewährungsprobe sowohl für die Selbstverwaltung als auch für die Versorgungsforschung dar, sagte der Vizepräsident des Bundesverbandes für Ambulantes Operieren Dr. Stephan Dittrich.
- Grundsätzlich schaffe das Gesetz neue Möglichkeiten für die sektorenübergreifende Versorgung, so Dittrich.
- Das Gutachten soll nicht weniger als die Grundlagen dafür liefern, einen konkreten „Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen" aufzusetzen.
- Zum Zeitplan:
- Bis zum 31.03.2020 sollen KBV und KZBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband das Gutachten beauftragen.
- Die Gutachter sollen ein Jahr später geliefert haben.
- Bis zum 30.06.2021 soll die Selbstverwaltung dann den eigentlichen Katalog und das entsprechende Vergütungssystem liefern.
- Zum Hintergrund:
- Die Ausgaben der GKV für das Ambulante Operieren stagnieren laut Dr. Torsten Fürstenberg vom GKV-Spitzenverband. Es sei nicht zu erklären, warum 87 % der Leistungen noch vollstationär erbracht würden. Eine Leistungsverlagerung in den ambulanten Sektor dürfe nicht on top gehen, sondern müsse substituierend wirken.
- Ein aktuelles SVR-Gutachten zeigt, dass die Vertragsärzte 2016 insgesamt 4,2 Mio. ambulante OPs erbracht haben. 1,9 Mio. ambulante OPs haben Krankenhausärzte beigesteuert. Um 44 % ist die Zahl der Patienten gestiegen, die nach einem Eingriff zwischen 1 - 3 Tagen stationär aufgenommen wurden.