EBM-Reform zum 01.04.2020: Abwertung technischer Leistungen
Die aktuelle EBM-Reform tritt am 01.04.2020 in Kraft und bringt u. a. eine Abwertung der technischen Leistungen zugunsten der Aufwertung der sog. sprechenden Medizin.
17.01.2020
Die aktuelle EBM-Reform tritt am 01.04.2020 in Kraft (wir berichteten) und bringt u. a. eine Abwertung der technischen Leistungen zugunsten der Aufwertung der sog. sprechenden Medizin.
- Die Abwertung der technischen Leistungen betrifft insbesondere die technischen Fächer im fachärztlichen Versorgungsbereich und hier v. a. die Radiologen:
- MRT-Leistungen wurden um ca. 13 %,
- CT-Leistungen um durchschnittlich ca. 12 % und
- sonografische Leistungen um durchschnittlich ca. 12 % abgewertet.
- Auch die Röntgenleistungen wurden überwiegend abgewertet, jedoch weniger stark.
- Angehoben wurden hingegen die Bewertung der Mammografie sowie die Bewertung der Konsiliarpauschalen.
- Eine konkrete Aussage zu den finanziellen Auswirkungen der aktuellen EBM-Reform ist derzeit noch nicht möglich, da die einzelnen KVen ihre regionalen Honorarverteilungsregelungen an die Neubewertung der Leistungen anpassen werden.