Ärzte müssen bei Regressen nur noch Mehrkosten rückerstatten

Laut einer aktuellen Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) müssen Ärzte im Falle eines Regresses nicht mehr die Gesamtkosten einer beanstandeten Verordnung tragen, sondern nur noch den Mehrpreis.

11.05.2020

Laut einer aktuellen Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) müssen Ärzte im Falle eines Regresses nicht mehr die Gesamtkosten einer beanstandeten Verordnung tragen, sondern nur noch den Mehrpreis.