Ärzte müssen bei Regressen nur noch Mehrkosten rückerstatten
Laut einer aktuellen Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) müssen Ärzte im Falle eines Regresses nicht mehr die Gesamtkosten einer beanstandeten Verordnung tragen, sondern nur noch den Mehrpreis.
11.05.2020
Laut einer aktuellen Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) müssen Ärzte im Falle eines Regresses nicht mehr die Gesamtkosten einer beanstandeten Verordnung tragen, sondern nur noch den Mehrpreis.
- Bei den Regressen kann es sich unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zum einen um Arzneimittel-, zum anderen um Heilmittelregresse handeln.
- Künftig sind die Gesamtkosten von einem Arzt nur noch dann zu erstatten, wenn ein aus der GKV ausgeschlossenes Arznei-/Heilmittel verschrieben wurde, wie bspw. ein Erkältungspräparat etc.