Update E-Rezept: BSI hält App für sicher
Momentan scheinen die Vorbereitungen für das bundesweite E-Rezept auf Hochtouren zu laufen:
07.07.2021
Ab 01/2022 sind Vertragsärzte verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen. Hier die wichtigsten Punkte zum aktuellen Stand im Überblick:
- Das E-Rezept kann durch Ärzte elektronisch zur Verfügung gestellt und von Patienten digital eingelöst werden.
- Alternativ können Ärzte ihren Patienten auch einen sogenannten „Token-Ausdruck" aushändigen. D. h. in der Apotheke besteht auch künftig keine Pflicht, ein elektronisches Rezept vorzuzeigen, es genügt auch dessen signierter Ausdruck.
- Das derzeitige "rosa Kassenrezept-Formular" wird laut gematik künftig nur noch im Stör-/Notfall im Einsatz sein.
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Momentan scheinen die Vorbereitungen für das bundesweite E-Rezept auf Hochtouren zu laufen: Inzwischen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der E-Rezept-App die Informationssicherheit attestiert und dem Projekt damit die Freigabe erteilt. Somit kann die gematik die App ab sofort in den App-Stores zur Verfügung stellen.
- Voraussetzung für das Handling der E-Rezepte:
- NFC-fähige (Near Field Communication) elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- NFC-fähiges Smartphone ab IOS 14, Android 6
- Freischaltung der Krankenkasse für das Verfahren
- Verordnende Praxis und empfangende Apotheke müssen diverse technische Voraussetzungen erfüllen.
- Neben weiteren Funktionen ist auch die Verwaltung der Rezepte über die App und die Verschiebung der Rezepte in die elektronische Patientenakte (ePA) möglich.
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Kürzlich konnte ein regionaler Simulations-Testlauf in Berlin-Brandenburg an den Start gehen. Die simulierten Testszenarien haben laut gematik zum Ziel „das Zusammenspiel der verschiedenen Systeme unter realen Bedingungen zu untersuchen und zu erproben".