Neuer Rahmenvertrag und mehr Geld für Physiotherapeuten
Zum 01.08.2021 ist ein neuer und bundesweit einheitlicher Rahmenvertrag für Physiotherapeuten in Kraft getreten, der die bisher 28 verschiedenen Rahmenverträge in ganz Deutschland ersetzt.
06.09.2021
Zum 01.08.2021 ist ein neuer und bundesweit einheitlicher Rahmenvertrag für Physiotherapeuten in Kraft getreten, der die bisher 28 verschiedenen Rahmenverträge in ganz Deutschland ersetzt.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ab 01.08.2021 gelten höhere Preise für physiotherapeutische Leistungen, welche sich aus einer generellen Erhöhung von 14,09 % und sog. "Zahlbeträgen" zusammensetzen.
- Ausschlaggebend für die Abrechnung der höheren Preise ist das Behandlungsdatum.
- Die neuen Preise sind ab 01.09.2021 abrechenbar.
- Zahlbeträge: Eigentlich hätte die Vergütungserhöhung für Physiotherapeuten bereits zum 01.04.2021 kommen müssen und ist damit 4 Monate im Verzug. Zum 01.04.2021 gab es lediglich eine Erhöhung um 1,51 %. Für diesen Fall hatte der Gesetzgeber im TSVG sog. „Zahlbeträge" als Entschädigung für die Heilmittelerbringer vorgesehen. Das bedeutet, dass nun 4 Monate lang als Ausgleich für die Verzögerung eine Preiserhöhung von 12,58 % (14,09 % abzgl. der bereits gezahlten 1,51 %) abgerechnet werden kann. Ab 01.12.2021 fallen diese Zahlbeträge wieder weg, wodurch die Preise wieder sinken (Bundeshöchstpreise aus 07/2019 + 14,09 %).
Beispiel für die gängigste Behandlungsposition „KG-Einzel":
• Preis ab 01.07.2019: 21,11 €
• Preis vom 01.08.2021 bis 30.11.21: 26,74 €
• Preis ab 01.12.2021: 24,08 €
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Neue Abrechnungsposition: Es wurde eine neue Abrechnungsposition mit der Positionsnummer X1906 und dem Titel „Physiotherapeutischer Bericht auf schriftliche Anforderung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse oder der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen" geschaffen, welche mit 55 € vergütet wird. Dabei handelt es sich um einen großen und ausführlichen Bericht, welcher extra schriftlich von Arzt, Krankenkasse oder medizinischen Dienst angefordert werden muss. Bei der Abrechnung ist diese Anforderung im Original der Abrechnung beizulegen.
- Laufzeit des Vertrages ist mindestens bis 31.07.2022.
Den Rahmenvertrag finden Sie hier.