Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken liegt vor
Bundesgesundheitsminister Spahn, CDU, hat kürzlich den Referentenentwurf zum "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" vorgelegt.
Hier die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs im Überblick:
12.04.2019
Bundesgesundheitsminister Spahn, CDU, hat kürzlich den Referentenentwurf zum "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" vorgelegt.
Hier die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs im Überblick:
- Zu einem Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) kommt es nicht.
- Sozialrechtliches Rx-Boni-Verbot, Stichwort Gleichpreisigkeit, um Preiswettbewerb im Rezeptgeschäft zu unterbinden: Apotheken, die sich nicht an die Arzneimittelpreisverordnung halten, können laut Gesetzentwurf bis zu 50.000 € Vertragsstrafe oder bis zu 2 Jahren Ausschluss aus der GKV-Versorgung drohen. Die entsprechenden Regelungen für einen einheitlichen Abgabepreis bei Rx-Arzneimittel sollen künftig unter das SGB V fallen. Selbstzahler dürften Boni und Rabatte erhalten, müssen sie aber gegenüber den Kostenträgern ausweisen.
- Grippeschutzimpfungen in Apotheken: Zunächst Test in regionalen Modellvorhaben mit dem Ziel, die Impfquote zu verbessern. Voraussetzung: umfassende ärztliche Schulung und Vorhalten entsprechender Behandlungsräume.
- Langzeitverordnungen: Künftig sollen Ärzte für chronisch erkrankte Patienten Langzeitverordnungen ausstellen dürfen, die maximal dreimal in der Apotheke eingelöst werden können.
- In § 31 SGB V wird eine Formulierung aufgenommen, wonach die freie Apothekenwahl der Patienten auch für die Einlösung elektronischer Rezepte gilt, dementsprechend auch das Zuweisungsverbot digitaler Verordnungen durch Ärzte oder Krankenkassen an bestimmte Apotheken. Das Abspracheverbot zwischen Ärzten und Apothekern wird auch auf ausländische Apotheken erweitert.
- In der Apothekenbetriebsordnung wird die Arzneimittelabgabe mittels Automaten unzulässig, außer der Automat dient nur der Abholung einer Vorbestellung, zu der die Beratung bereits erfolgt ist.
- Botendienste und Arzneimittelversandhandel müssen künftig nachweisen können, dass beim Transport temperaturempfindlicher Produkte die Kühlkette nicht unterbrochen wurde.
- Einführung zusätzlich honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen, welche Apothekerschaft und GKV-Spitzenverband noch vereinbaren müssen (z. B. Medikationsanalysen).
- Finanzierung: Die Kostenträger zahlen je abgegebener Rx-Packung 20 Ct. in einen Fonds. Auch die Vergütung des Apotheken-Notdienstes sowie der Betäubungsmittelabgabe soll steigen.
- In Summe würde die Reform rund 200 Mio. € zusätzliches Honorar für die Apothekerschaft bedeuten.
- Den Referentenentwurf finden Sie hier als PDF zum kostenfreien Download.