Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen

Das VOASG enthält neben einem sozialrechtlichen Verbot, Zugaben im Rezeptgeschäft zu gewähren, auch die Einführung eines Botendiensthonorars ab 2021 sowie einen Anspruch GKV-Versicherter auf „pharmazeutische Dienstleistungen".

02.11.2020

Am 29.10.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschlossen.

 

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