TSVG tritt vermutlich noch im Mai in Kraft!
Eigentlich sollte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 01.05.2019 in Kraft treten - offenbar wurde es jedoch vom Bundespräsidenten noch nicht unterzeichnet. Vermutlich kann das Gesetz aber noch im Mai in Kraft treten.
03.05.2019
Eigentlich sollte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 01.05.2019 in Kraft treten - offenbar wurde es jedoch vom Bundespräsidenten noch nicht unterzeichnet. Vermutlich kann das Gesetz aber noch im Mai in Kraft treten.
Hier einige wichtige Neuerungen für Arztpraxen, die das TSVG bei Inkrafttreten mit sich bringt:
- Vertragsärzte werden verpflichtet, statt 20 mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anzubieten. Hausbesuche werden darauf angerechnet.
- Die Terminservicestellen (TSS) sollen weiter ausgebaut werden:
- Um die Vorgaben des TSVG zu erfüllen, haben viele KVen ihre Ärzte bereits aufgefordert, offene Termine an die TSS zu melden, bislang auf freiwilliger Basis.
- Mit Inkrafttreten des TSVG müssen die TSS zusätzlich zu Terminen etwa bei Fachärzten und Psychotherapeuten auch Termine bei Hausärzten und Kinderärzten vermitteln.
- Weiter sollen für psychotherapeutische Akutbehandlungen schnellere Termine vermittelt werden.
- Extrabudgetäres Honorar:
- Wenn Hausärzte einen dringenden Facharzttermin für einen Patienten organisieren, wird künftig zunächst der Facharzt entlohnt, indem er für die Behandlung dieses Patienten extrabudgetäres Honorar erhalten soll.
- Ab 01.08.2019 sollen dann auch Hausärzte je 10 € für die Vermittlung eines Patienten an den Facharzt erhalten.
- Ab 01.08.2019 gibt es auch Zuschläge und extrabudgetäres Honorar für die Behandlung von TSS-Patienten, von neuen Patienten oder von Patienten, die in offenen Sprechstunden behandelt werden.
- Welche Ärzte genau das extrabudgetäre Honorar erhalten und welche Ärzte fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten müssen, muss von KBV und GKV-Spitzenverband noch festgelegt werden.