Pflicht ab 01/2023: Arbeitgeber müssen AU-Daten digital abrufen

Die eAU-Abfrage ist ab Januar 2023 für alle Arbeitgeber Pflicht. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden", die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

11.01.2023

Die eAU-Abfrage ist ab Januar 2023 für alle Arbeitgeber Pflicht.