Kliniken: Erhalt von bis zu 9.500 € Versorgungsaufschlag pro Covid-Fall
Mit den aktuellen Änderungen des Bundestags am Infektionsschutzgesetz wurde ein Versorgungsaufschlag für Kliniken beschlossen, womit alle Krankenhäuser, die Covid-Patienten behandeln, erneut Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen.
03.12.2021
Mit den aktuellen Änderungen des Bundestags am Infektionsschutzgesetz wurde ein Versorgungsaufschlag für Kliniken beschlossen, womit alle Krankenhäuser, die Covid-Patienten behandeln, erneut Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen.
- Der Versorgungsaufschlag wird allerdings nur an Kliniken gezahlt, die Covid-Patienten mehr als 2 Tage behandeln.
- Je nach Aufwand und Anzahl der Covid-19-Patienten beträgt der Aufschlag pro Kliniktag 360, 560 oder 760 €.
- Diese Pauschale kann das Krankenhaus mit 0,9 (Absenkung der Pauschale aus vorangegangenen Gesetzgebungen) sowie 13,9 (derzeit durchschnittliche Verweildauer von Covid-19-Patienten) multiplizieren und abrechnen.
- Bei einer Pauschale von 360 € wären das 4.500 € pro Fall, bei einer Pauschale von 760 € wären es 9.500 €.
- Die Zahlungen im für die Pandemiezeit festgelegten Ganzjahresausgleich 2021 müssen bzgl. Corona-bedingter Erlösrückgänge verrechnet werden.
- Die Regelung gilt Rückwirkend ab dem 01.11.2021 bis 19.03.2022.