Beratungskostenzuschuss: Neues Förderprogramm für Praxisinhaber
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das INQA-Coaching ins Leben gerufen, um Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung zu unterstützen.
25.08.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das INQA-Coaching ins Leben gerufen, um Beratungsleistungen im Bereich Digitalisierung zu unterstützen.
- Ärzte können von diesem Programm profitieren und erhalten einen Beratungskostenzuschuss von 80 %.
- Das Coaching baut auf dem Vorgängerprogramm "unternehmensWert:Mensch Plus" auf und wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und das BMAS finanziert.
- Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2023 bis 2027, und das Coaching kann bis zu sieben Monate dauern, wenn dies betrieblich erforderlich ist.
- Es ist wichtig, dass die Berater speziell für INQA qualifiziert sind.
- Die Teilnahme am Programm setzt voraus, dass Praxen mindestens zwei Jahre alt sind und mindestens einen Vollzeitmitarbeiter (oder mehrere Teilzeitmitarbeiter) beschäftigen. Auch Nachfolger können sich bewerben, wobei die Vorgängerjahre zählen.
- Das INQA-Coaching bezieht die Mitarbeiter in alle Schritte ein, um maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen für die Unternehmen zu schaffen.
- Das Programm konzentriert sich auf verschiedene Themen, darunter die Implementierung digitaler Tools zur Entlastung des Personals, die Schaffung von Homeoffice-Lösungen, die Konfiguration von Praxissoftware, die Verbesserung von Abläufen durch IT-gestützte Prozesse, die Standardisierung der Dokumentation und die Reduzierung des Recallaufwands.
- Interessierte Praxisinhaber können eine Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. Erfüllen sie die Bedingungen, erhalten sie einen INQA-Coaching-Scheck. Dieses Förderprogramm soll dazu beitragen, Praxen bei der Digitalisierung zu unterstützen und zukunftsfähig aufzustellen.
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