G-BA beginnt Vorbereitungen für telefonische Krankschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.
25.08.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.
- Der G-BA hat ein Beratungsverfahren eingeleitet, um die neue AU-Richtlinie umzusetzen.
- Hintergrund ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das die Einführung der telefonischen Krankschreibung für Erkrankungen ohne schwere Symptome und bei bereits bekannten Patienten verlangt.
- Die Umsetzungsfrist läuft bis Ende Januar 2024.
- Trotz seiner Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebung betonte Professor Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, dass der Auftrag fristgerecht erfüllt werde.