G-BA beginnt Vorbereitungen für telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.

25.08.2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt aktuell den Auftrag des Gesetzgebers um, welcher Ärzten die telefonische Krankschreibung nach einer telefonischen Anamnese ermöglichen soll.