Ampel-Koalition will Einführung der Geschlechterparität in KBV und KV-Vorständen

09.11.2022

Da nur 17 % der Toppositionen im Gesundheitswesen von Frauen bekleidet werden, liegt ein Gesetzesantrag der Koalition vor, die K(B)V-Vorstände geschlechterparitätisch zu besetzen. Die Ampel-Koalition will die KBV, KZBV sowie regionale KVen verpflichten, ihre Vorstände paritätisch zu besetzen. Vorstände müssen daher ab der kommenden Amtsperiode mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt werden. 

 

Die Kooperation von 11 Initiativen und Verbänden "Frauen im Gesundheitswesen" hatte bereits im März 2022 die paritätische Besetzung von Führungspositionen in den kommenden 5 Jahren gefordert. 

 

Die neue gesetzliche Vorgabe soll für die im Jahr 2023 beginnende neue Amtsperiode der Vorstände von KBV und KVen sowie den zahnärztlichen Schwesterkörperschaften gelten.