KV Baden-Württemberg reagiert auf BSG-Urteil: Fünf Notfallpraxen geschlossen

Konsequente Maßnahme nach Gerichtsentscheidung zur Beschäftigung von Poolärzten

21.03.2024

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schließt fünf Notfallpraxen als Reaktion auf das Bundessozialgerichtsurteil, das die Beschäftigung von Poolärzten als rechtswidrig erklärt hat.

 

Hier die wichtisten Aspekte im Überblick

 

Betroffene Notfallpraxen

 

Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes steht noch aus