Ab 1. Dezember 2019: E-Cards mit kontaktloser Schnittstelle!
Ab 01.12.2019 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, elektronische Gesundheitskarten ("E-Cards") mit kontaktlosen Schnittstellen anzubieten.
09.04.2019
Ab 01.12.2019 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, elektronische Gesundheitskarten ("E-Cards") mit kontaktlosen Schnittstellen anzubieten.
- D. h. ab dann können Versicherte mit dieser neuen Art der E-Card in die Praxen kommen.
- Hierbei ermöglicht die sog. "Near-Field-Communication-Technik" den Zugriff auf die Kartendaten ganz ohne Lesegerät.
- Bekannt ist dieses Prozedere bereits beim Einsatz von EC-Karten bei der Zahlung.