eAU und E-Rezept: Umstellung in den Praxen bis zum 01.07.2022
Die Einführung des E-Rezepts soll u. a. die Medikation sicherer machen, die „Zettelwirtschaft" im gesamten Prozess beenden sowie ärztliche Verordnungen nach einer Videosprechstunde vereinfacht ermöglichen.
14.12.2021
Zum 01.07.2022 müssen Praxen spätestens auf eAU und E-Rezept umgestellt sein, um diese Fälle nicht mehr papierhaft zu bedienen.
- Die Einführung des E-Rezepts sowie der eAU soll u. a. die Medikation sicherer machen, die „Zettelwirtschaft" im gesamten Prozess beenden sowie ärztliche Verordnungen nach einer Videosprechstunde vereinfacht ermöglichen.
- Das ursprünglich angestrebte Datum der verpflichtenden bundesweiten Einführung zum 01.01.2021 hatte sich kürzlich als nicht haltbar herausgestellt.
- Zum Hintergrund: Bereits 10/2021 sollte das E-Rezept auf freiwilliger Basis an den Start gehen. Die Anlaufschwierigkeiten sind Großteils auf die Praxissoftware zurückzuführen. Laut KBV stellten bisher nur sehr wenige Software-Anbieter den Praxen die entsprechenden Updates zur Verfügung.
- Kürzlich wurde zumindest die Testphase des E-Rezepts in der Region Berlin-Brandenburg bis zum Ende 11/2021 verlängert.