Stellenanzeigen: Originelle Ansprachen sind auch für Ärzte erlaubt
In Stellenanzeigen sind Formulierungen wie "coole Typen" zulässig, solange keine Diskriminierung stattfindet.
27.06.2022
In Stellenanzeigen sind Formulierungen wie "coole Typen" zulässig, solange keine Diskriminierung stattfindet.
- Auch Ärzte wählen heutzutage originelle Stellenanzeigen um Praxispersonal zu gewinnen.
- Das Arbeitsgericht (ArbG.) Koblenz hat entschieden, dass auch Ärzte in ihren Stellenanzeigen nach "coolen Typen" suchen dürfen. "Cool" ist laut dem ArbG. unabhängig vom Alter und ist demanch keine diskriminierende Formulierung.
- Auch der Begriff "Typ" sei geschlechtsunspezifisch und schließt demzufolge keine Personengruppe aus.
- Inzwischen gibt es eine ausgefeilte Rechtssprechung über zulässige beziehungsweise unzulässige Formulierungen. Nicht erlaubt ist beispielsweise, wenn Arbeitgeber nach "jungen" Bewerberinnen und Bewerbern suchen oder ein Geschlecht bei der Suche ausgeschlossen wird.
- Beschreibt der Arzt seine Praxis in der Stellenanzeige als "jung", kann dies ebenfalls ein Indiz für Diskriminierung sein. Ältere potenzielle Kandidaten könnten dabei vor einer Bewerbung abschrecken. Der Begriff "dynamsich" ist hingegen erlaubt.