Steuerentlastungsgesetz: Diese Regelungen sind vorgesehen
Kürzlich hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.
31.05.2022
Kürzlich hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.
Folgende steuerentlastende Regelungen sind von dem neuen Gesetz u. a. vorgesehen:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € angehoben.
- Energiepreispauschale: Alle aktiv tätigen Erwerbspersonen haben für 2022 einmalig Anspruch auf eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 €.
- Kindergeld: Für jedes Kind, das zum Stand 07/2022 Kindergeld bezieht, erhöht sich das Kindergeld um einen Einmalbetrag ("Kinderbonus") von 100 €.
- Grundfreibetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 steigt der Grundfreibetrag für 2022 von aktuell 9.984 € um 363 € auf 10.347 €.
- Pendlerpauschale: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Ct. vorgezogen.
- Weiterer Fortgang: Nachdem der Bundespräsident unterzeichnet hat, wird das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, partiell rückwirkend zum 01.01.2022 (s. o.).