BMG: Rechtsgutachten "Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu MVZ"
Einer der Schwerpunkte der Untersuchung ist die Frage, ob die Regelungen für MVZ ausreichen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen vor sachfremden Einflüssen nichtärztlicher Inhaber zu schützen.
11.06.2021
2004 hat der Gesetzgeber mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) einen neuen Typus von Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung eingeführt. Zwischenzeitlich hatten sich die gesetzlichen Regelungen zu MVZ mehrmals geändert.
- Ein aktuelles Gutachten von zwei Juristen und einer Gesundheitsökonomin im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hinterfragt den derzeitigen regulatorische Rahmen für MVZ.
- Ein Schwerpunkt des Gutachtens ist bspw. die Frage, ob die Regelungen für MVZ ausreichen, um die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen vor sachfremden Einflüssen nichtärztlicher Inhaber zu schützen. Hierbei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Schutzniveau grundsätzlich angemessen ist. Zugleich zeigt das Gutachten weitergehende Regelungsvorschläge zur Stärkung der ärztlichen Unabhängigkeit auf, die im Bereich der Binnenorganisation ansetzen.
- Ein weiterer Aspekt des Gutachtens ist die Stärkung des Zentrumscharakters der MVZ: Hier wird vorgeschlagen, die Mindestgröße für MVZ im Umfang von 3 vollen Versorgungsaufträgen gesetzlich vorzuschreiben. Aktuell ist nur 1 voller Versorgungsauftrag nötig.
- Bzgl. der Einbringung von Zulassungen in ein MVZ durch Ärzte, die dann im MVZ als Angestellte arbeiten, wird vorgeschlagen, die Mindesttätigkeitsdauer von aktuell mindestens 3 Jahren auf 1 Jahr zu reduzieren.
- Das Gutachten dürfte als Grundlage in der weiteren MVZ-Debatte dienen.
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