Ab sofort haben GKV-Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA, "Gesundheits-Apps") zulasten der Krankenkasse. Die ersten Apps auf Rezept sind bereits zugelassen und damit zur ärztlichen Verordnung bereit.
Damit ein Vertragsarzt/-psychotherapeut eine DiGA verschreiben kann, muss diese zunächst eine sog. DiGA-ID erhalten sowie eine Pharmazentralnummer (PZN).