Ambulantisierung: Ärzte können Hybrid-DRG mit Pseudoziffern abrechnen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.

12.03.2024

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine vorläufige Abrechnungslösung für Vertragsärzte eingeführt, die es diesen ermöglicht, Hybrid-DRG vorerst über Quartalsabrechnungen mit Pseudoziffern abzurechnen, während Krankenkassen die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren schaffen.

 

 

Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

 

Fallpauschalen werden durch Grouper-Software generiert


Optionen für die Abrechnung

 

Elektronische Abrechnung erforderlich