Orientierungswert für ärztliches Honorar steigt um 2 %

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 14.09.2022 – gegen die Stimmen der Ärzteschaft – eine Steigerung des Orientierungswertes für Leistungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für 2023 um 2 %. Damit liegt der Orientierungswert ab 2023 bei ca. 11,4915 Cent (derzeit 11,2662 Cent).

15.09.2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 14.09.2022 - gegen die Stimmen der Ärzteschaft - eine Steigerung des Orientierungswertes für Leistungen von Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für 2023 um 2 %. Damit liegt der Orientierungswert ab 2023 bei ca. 11,4915 Cent (derzeit 11,2662 Cent).