Wettbewerbszentrale verklagt dm wegen KI-Augenscreening in Drogeriemärkten

Telemedizinische Augenchecks in dm-Filialen sorgen für juristischen Ärger: Die Wettbewerbszentrale sieht Verstöße gegen Heilpraktikergesetz, GOÄ und Heilmittelwerberecht.

25.11.2025

In einzelnen Filialen bietet die Drogeriemarktkette dm seit Kurzem erstmals medizinische Früherkennungsleistungen an. Dafür kooperiert das Unternehmen mit verschiedenen Telemedizin- und Diagnostikanbietern. Ein Angebot sorgt nun für erheblichen Streit: Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich angekündigt, gegen dm und den technischen Partner Skleo Health zu klagen.


Worum es konkret geht


Rechtsverstöße laut Wettbewerbszentrale

Die Marktbeobachter aus Bad Homburg sehen gleich mehrere massive Probleme:


Stand des Verfahrens


Einordnung

 

--> Die Wettbewerbszentrale geht mit mehreren Klagen gegen das KI-basierte Augenscreening in dm-Filialen vor, da sie erhebliche Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, die GOÄ und das Werberecht sieht und die Werbung für das Angebot als irreführend bewertet.