In einzelnen Filialen bietet die Drogeriemarktkette dm seit Kurzem erstmals medizinische Früherkennungsleistungen an. Dafür kooperiert das Unternehmen mit verschiedenen Telemedizin- und Diagnostikanbietern. Ein Angebot sorgt nun für erheblichen Streit: Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich angekündigt, gegen dm und den technischen Partner Skleo Health zu klagen.
dm bietet ein KI-gestütztes Augenscreening an, das Bilder der Augen auf Hinweise zu Glaukom, diabetischer Retinopathie und altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) prüft.
Die Untersuchung findet direkt in der Drogerie statt, buchstäblich zwischen Drogerieartikeln wie Kosmetik und Haushaltsreinigern.
Die Auswertung erfolgt telemedizinisch durch Skleo Health.
Die Marktbeobachter aus Bad Homburg sehen gleich mehrere massive Probleme:
Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz:
dm setzt für die Untersuchung „geschulte Mitarbeiter" ein.
Diese seien jedoch nicht berechtigt, heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.
Die eingesetzten Medizinprodukte würden laut Wettbewerbszentrale außerhalb ihrer Zweckbestimmung und von nicht ausreichend qualifiziertem Personal bedient.
Ärztliche Leistung ohne GOÄ-Abrechnung:
Kunden erhalten im Anschluss per E-Mail einen schriftlichen Bericht mit konkreten Befunden.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale handelt es sich dabei um eine ärztliche Leistung, die eigentlich nach GOÄ abgerechnet werden müsste.
dm verlangt jedoch lediglich 14,95 € pauschal für das Screening.
Irreführende Werbung:
Auf der dm-Webseite werden Begriffe wie „Früherkennung" oder „rechtzeitige Behandlung" verwendet.
Laut Wettbewerbszentrale entstehe dadurch der Eindruck, das Screening liefere ein vollwertiges, zuverlässiges Diagnoseergebnis.
Eine gesicherte Diagnostik sei aber nur durch eine persönliche augenärztliche Untersuchung möglich.
Verstoß gegen §9 Heilmittelwerbegesetz (HMG):
Dieser Paragraph enthält ein generelles Werbeverbot für Fernbehandlungen.
Die Wettbewerbszentrale verweist auf ein früheres Grundsatzurteil gegen die private Krankenversicherung Ottonova.
Damals wurde entschieden, dass Fernbehandlungen nur beworben werden dürfen, wenn ein persönlicher Arztkontakt nach fachlichen Standards nicht notwendig ist.
Die Wettbewerbszentrale reicht Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe ein - jeweils getrennt gegen dm und Skleo.
Diese Ankündigung erfolgte kürzlich über eine offizielle Mitteilung des Verbands.
Der Berufsverband der Augenärzte dürfte die Klage begrüßen: Er sieht Untersuchungen in Drogerien seit Langem kritisch und warnt vor unzureichender medizinischer Qualität.
--> Die Wettbewerbszentrale geht mit mehreren Klagen gegen das KI-basierte Augenscreening in dm-Filialen vor, da sie erhebliche Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, die GOÄ und das Werberecht sieht und die Werbung für das Angebot als irreführend bewertet.