Hybrid-DRG 2026: Erweiterter Leistungskatalog und neue Vergütungsstruktur für ambulante Operationen

Für das Jahr 2026 stehen die zentralen Eckpunkte der sektorengleichen Vergütung ambulanter Operationen fest. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.11.2025 beschlossen, welche Eingriffe künftig über Hybrid-DRG abgerechnet werden können und in welcher Höhe die Fallpauschalen angesetzt sind.

27.01.2026

Für das Jahr 2026 stehen die zentralen Eckpunkte der sektorengleichen Vergütung ambulanter Operationen fest. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.11.2025 beschlossen, welche Eingriffe künftig über Hybrid-DRG abgerechnet werden können und in welcher Höhe die Fallpauschalen angesetzt sind.


Umfang und neue Hybrid-DRG 2026

Ziel: Mehr ambulante statt stationäre Eingriffe


Deutlich erweiterter Leistungskatalog


Vergütungssystematik 2026


Keine Zusatzentgelte vorgesehen


Neue Differenzierung nach Schweregraden


Regelungen und Serviceangebote der KBV


--> Mit den Hybrid-DRG 2026 wird der Leistungskatalog deutlich ausgeweitet, die Vergütung stärker differenziert und die Ambulantisierung bislang stationärer Eingriffe weiter vorangetrieben, auch wenn Transparenz und Sachkostenregelung weiterhin Kritikpunkte bleiben.

Den Hybrid-DRG-Leistungskatalog 2026 finden Sie hier.