Lungenkrebs-Screening startet als neue Kassenleistung für Starkraucher

Seit 1. April 2026 übernehmen die Krankenkassen die Früherkennung per Niedrigdosis-CT für aktive und ehemalige Raucher mit hohem Risiko.

07.04.2026


Seit dem 1. April 2026 gehört das Lungenkrebs-Screening per Niedrigdosis-Computertomografie des Thorax zur regulären Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Anders als beim Mammografie-Screening handelt es sich jedoch nicht um ein strukturiertes Einladungsprogramm. Anspruchsberechtigte müssen aktiv identifiziert, beraten und überwiesen werden.

Schätzungen zufolge kommen in Deutschland rund 5,5 Mio. aktive und ehemalige Starkraucher für die Untersuchung infrage.



Nutzen des Screenings wissenschaftlich belegt

Mehrere große Studien zeigen, dass das Screening die Sterblichkeit durch Lungenkrebs senken kann. 

Die Daten zeigen:



Wer Anspruch auf das Screening hat

Die neue Früherkennungsmaßnahme richtet sich an aktive und ehemalige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren.

Voraussetzungen sind:



So läuft das Verfahren ab

Die erste Einschätzung erfolgt in hausärztlichen Praxen, in der Inneren Medizin, in pneumologischen Praxen oder im Bereich der Arbeitsmedizin.

Danach erfolgt die Überweisung in eine radiologische Praxis zur Durchführung und Erstbefundung der Niedrigdosis-CT.

Bei auffälligen oder kontrollbedürftigen Befunden sind weitere Schritte vorgesehen:



Hohe Bedeutung für Hausärzte und Pneumologen

Experten betonen, dass vor allem Hausärzte eine Schlüsselrolle spielen.

Viele Betroffene seien sich ihres erhöhten Risikos nicht bewusst. Deshalb müsse die Zielgruppe aktiv angesprochen werden.

Diskutiert wird unter anderem:



Vergütung: Diese EBM-Ziffern gelten

Mit dem Start des Screenings wurden neue Abrechnungsziffern in den EBM aufgenommen.

Wichtige GOP-Ziffern sind:



Qualifikation: Fortbildung für teilnehmende Praxen verpflichtend!

Alle beteiligten Ärzte müssen eine spezielle Qualifizierung absolvieren.

Dies betrifft insbesondere:

Für Hausärzte, Internisten und Arbeitsmediziner wurde bereits ein spezielles E-Learning-Angebot entwickelt: Lungenkrebs-Screening - LKS


--> Qualifikationsvoraussetzungen im Überblick

Für die Teilnahme an der Lungenkrebs-Früherkennung gelten je nach Fachgruppe unterschiedliche Anforderungen.


Hausärzte und Internisten

Zuweisende Ärzte aus der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin benötigen keine gesonderte Genehmigung ihrer KV.

Voraussetzungen sind:


Radiologen als Erstbefunder

Radiologen, die die erste Befundung der Niedrigdosis-CT durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung der KV.

Voraussetzungen sind:

Zusätzlich gelten Mindestfallzahlen:

Auch die technischen Voraussetzungen sind genau geregelt. Dazu gehören Anforderungen an:


Radiologen als Zweitbefunder

Für Radiologen, die die konsiliarische Zweitbefundung übernehmen, gelten noch strengere Anforderungen.

Voraussetzungen sind:

Als spezialisierte Einrichtung gelten insbesondere Krankenhäuser oder Lungenkrebszentren, die die thoraxchirurgischen Mindestmengen des G-BA erfüllen.

Mindestfallzahlen für Zweitbefunder:

Auch niedergelassene Radiologen können Zweitbefunder werden, wenn sie ihre Zusammenarbeit mit einem Lungenkrebszentrum nachweisen können.


Fortbildung verpflichtend

Die Vorgaben für die verpflichtenden Fortbildungen wurden von der Bundesärztekammer festgelegt.

Zusammenfassend gilt: Je stärker Ärzte in die Befundung eingebunden sind, desto höher sind die fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen. Besonders Radiologen müssen umfangreiche Qualifikationen, Fallzahlen und Kooperationen nachweisen.

 


Raucherentwöhnung soll stärker forciert werden

Experten sehen das Screening auch als Chance, Raucher aktiv zum Aufhören zu motivieren.



Umsetzung nur mit guter Vernetzung möglich

Für den Erfolg der neuen Früherkennungsmaßnahme sind enge Kooperationen zwischen Hausärzten, Pneumologen, Radiologen und Lungenkrebszentren entscheidend.

Außerdem werden Kooperationsverträge zwischen den Beteiligten ausdrücklich gefordert.

Zusammenfassend soll das neue Lungenkrebs-Screening dazu beitragen, Tumoren früher zu erkennen und die Sterblichkeit bei Hochrisikopatienten zu senken - entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, die rund 5,5 Mio. potenziell Anspruchsberechtigten tatsächlich zu erreichen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: KBV