Fachkräftemangel im Gesundheitswesen: Bundesregierung will Berufsanerkennung entbürokratisieren
BMG-Entwurf setzt auf vereinfachte Verfahren, direkten Zugang zur Kenntnisprüfung und weniger Bürokratie - Fokus bleibt auf Qualitätssicherung
01.08.2025
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 05.07.2025 einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfachen und beschleunigen soll.
- Zielgruppe sind vorerst Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.
- Der Entwurf ist Teil der Umsetzung eines Bund-Länder-Beschlusses von 2024, der konkrete Maßnahmen zur Optimierung der Anerkennungsverfahren vorsieht - insbesondere im Gesundheitswesen und bei Abschlüssen aus Drittstaaten.
Hintergrund und Zielsetzung
- Grund: Zunehmender Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen.
- Erwartung: Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich der Mangel in den kommenden Jahren weiter verschärfen.
- Ziel: Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung.
Kernpunkte des Entwurfs
Qualitätssicherung bleibt zentral:
- Anerkennung setzt weiterhin eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Qualifikation mit der deutschen Ausbildung voraus.
- Patientenschutz und fachliche Standards haben oberste Priorität.
Optimierung des Approbationsprozesses:
- Vereinfachung und Standardisierung administrativer Abläufe.
- Bessere Koordination und schnellere Kommunikation zwischen den Landesbehörden.
- Rechtssicherer Informationsaustausch soll sichergestellt werden.
Zukünftig soll Antragstellenden in der Regel ein direkter Zugang zur Kenntnisprüfung ohne vorgelagerte Gleichwertigkeitsprüfung ermöglicht werden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Statistische Entwicklungen
Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ausländischen Mediziner steigt kontinuierlich:
- Ende 2024 waren 8.719 ausländische Ärzte ambulant tätig - ein Plus von 7,8 % gegenüber 2023.
- Im Vergleich zu 2014 (3.751) hat sich die Zahl mehr als verdoppelt.
Herkunftsstruktur 2024:
- 63 % stammen aus EU-Staaten.
- 18 % kommen aus dem übrigen europäischen Ausland.
- 19 % aus außereuropäischen Ländern.
Trotz Verbesserungen bestehen weiterhin hohe bürokratische Hürden und lange Wartezeiten - vor allem für Ärzte, die nicht aus der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz stammen.
Bedeutung der Reform
Der Referentenentwurf wird als wichtiger Schritt bewertet, um:
- Verfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
- den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen abzumildern.
- gleichzeitig hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten.
Positiv hervorgehoben wird die Fokussierung auf die Vereinfachung administrativer Prozesse.
Fazit:
Mit dem geplanten Gesetz soll die Berufsanerkennung für ausländische Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen deutlich schneller und weniger bürokratisch erfolgen. Gleichzeitig sollen die hohen Standards im Gesundheitswesen gesichert bleiben, um sowohl den Patienten- als auch den Fachkräftebedarf langfristig zu gewährleisten.