GOÄneu bekommt ein Update: Neue Leistungen, weniger Bürokratie - Überarbeiteter Entwurf liegt dem Gesundheitsministerium vor

Die überarbeitete GOÄneu bringt zahlreiche neue medizinische Leistungen und weniger Abrechnungsbürokratie, sorgt mit geplanten Neubewertungen - insbesondere bei Labor und Radiologie - aber weiterhin für erheblichen Widerstand.

06.08.2026

Die geplante neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) ist erneut überarbeitet worden.

Bundesärztekammer (BÄK) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben dem neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) Ende Juli eine aktualisierte Fassung vorgelegt. Der Entwurf enthält zahlreiche medizinische Verfahren, die in der bisherigen Version aus 2025 noch nicht berücksichtigt waren. Gleichzeitig soll die Abrechnung einfacher und digitaler werden.

Beschlossen ist die neue GOÄ allerdings noch nicht. Das letzte Wort haben das Bundesgesundheitsministerium als Verordnungsgeber und anschließend der Gesetzgeber.

Nach Angaben von BÄK und PKV soll sich am grundsätzlichen Vergütungsniveau der Privatabrechnung durch die Überarbeitung nichts ändern. Sämtliche Anpassungen bewegten sich innerhalb des zuvor vereinbarten Prognoserahmens.

 

Medizinischer Fortschritt soll schneller in die GOÄ einfließen

Ein Schwerpunkt der neuen Fassung ist die Aufnahme moderner Diagnose- und Behandlungsmethoden. Leistungen, die bei der Erstellung der Version von 2025 noch nicht berücksichtigt wurden, sollen künftig unmittelbar über eigene Gebührenpositionen abgebildet werden können.

Zu den neu aufgenommenen Verfahren gehören unter anderem:

Die neuen Positionen gehen laut PKV-Verband unter anderem auf Gespräche mit medizinischen Fachverbänden und Fachgesellschaften zurück.

 

Analogabrechnung soll einfacher werden

Mit der Aufnahme neuer medizinischer Verfahren verändert sich auch die Systematik der Analogabrechnung. Der bisher im Paragrafenteil verankerte Stichtag für Analogabrechnungen nach § 6 soll entfallen.

Nach einer möglichen Verabschiedung der neuen GOÄ soll künftig eine gemeinsame Kommission, die sogenannte GeKo, eine wichtige Rolle übernehmen. In dem Gremium sollen Vertreter von BÄK, PKV und Beihilfe zusammenarbeiten. Eine ihrer Aufgaben soll darin bestehen, über die Aufnahme neuer medizinischer Innovationen in die Gebührenordnung zu beraten.

Damit soll die GOÄ schneller auf den medizinisch-technischen Fortschritt reagieren können, ohne dass für jede neue Methode das gesamte Gebührenwerk grundlegend überarbeitet werden muss.

 

Rechnungen sollen übersichtlicher werden

Auch bei der Abrechnung selbst sieht der neue Entwurf Veränderungen vor. Das Rechnungsformular wurde grundlegend überarbeitet und soll nach Angaben des PKV-Verbands stärker auf eine einfache Anwendung ausgerichtet sein.

Die Vergütung soll auf der Rechnung übersichtlich in Tabellenform dargestellt werden.

Eine weitere Erleichterung betrifft die Dokumentation von Beratungsleistungen:

Damit soll vor allem der administrative Aufwand in den Praxen sinken.


Rechnungstellung über die Telematikinfrastruktur möglich

Neu beziehungsweise ausdrücklich vereinbart ist außerdem die Möglichkeit, Rechnungen über die Telematikinfrastruktur (TI) zu übermitteln.

Für Privatärzte war dieser Punkt bislang umstritten. Der aktualisierte Entwurf sieht jedoch zugleich vor, dass eine Rechnung auch ohne TI-Nutzung fällig werden kann, wenn dafür das vorgesehene maschinenlesbare Rechnungsformular verwendet wird.

Damit soll die digitale Abrechnung ermöglicht werden, ohne Praxen zwingend auf einen einzigen Übertragungsweg festzulegen.

 

Weitere Anpassungen bei einzelnen Leistungen

Neben den neuen Leistungen wurden zahlreiche bereits bestehende Gebührenpositionen verändert oder ergänzt.

Dazu gehören unter anderem:

Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem Verfahren, deren technologische Entwicklung besonders schnell voranschreitet. Dazu zählen:

Weitere neue oder veränderte Positionen könnten nach dem geplanten Inkrafttreten der GOÄneu im Jahr 2028 hinzukommen.

 

Laborbereich bleibt ein großer Streitpunkt

Trotz der zahlreichen Neuerungen stößt der Entwurf weiterhin auf deutliche Kritik aus einzelnen medizinischen Fachgebieten.

Im Laborbereich wurde das Gebührengefüge nach Darstellung des PKV-Verbands erneut überarbeitet. Einige überholte Leistungen wurden gestrichen, andere neu aufgenommen oder in ihrer Systematik verändert.

Der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) erkennt zwar an, dass zahlreiche fachliche Vorschläge aus der Branche berücksichtigt wurden. Bei der Bewertung der Leistungen sieht der Verband jedoch weiterhin erhebliche Probleme.

Nach Einschätzung des ALM-Vorsitzenden Dr. Michael Müller liegen bestimmte Leistungen inzwischen zwar ungefähr auf dem Niveau der EBM-Bewertungen von 2024. Andere Positionen seien jedoch erneut abgesenkt worden.

Das Ergebnis sei aus Sicht des Verbandes eine Abwertung von rund 34 % für Facharztlabore.

Damit gehören Laborärzte weiterhin zu den besonders kritischen Stimmen gegenüber der geplanten GOÄneu.

 

Auch Radiologen sehen keine ausreichende Verbesserung

Kritik kommt ebenfalls aus der Radiologie. Der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) bewertet die jüngsten Änderungen nicht als grundlegende Verbesserung für das Fachgebiet.

Besonders problematisch seien aus Sicht des Verbandes die vorgesehenen Bewertungen für technisch aufwendige Untersuchungen wie:

Der BDR sieht nach wie vor keine ausreichende betriebswirtschaftliche Grundlage für die Kalkulation der Leistungen. Zudem wird eine Umverteilung zulasten technikintensiver Fachrichtungen kritisiert.

Aus Sicht des Verbandes müssen Radiologen deshalb weiterhin mit erheblichen Einnahmeverlusten rechnen.

 

Neue GOÄ zwischen Innovation und Verteilungskonflikt

Der aktualisierte Entwurf verfolgt damit mehrere Ziele gleichzeitig: Moderne Medizin soll schneller abgebildet, die Abrechnung vereinfacht und der bürokratische Aufwand reduziert werden. Gleichzeitig bleibt die Frage der angemessenen Vergütung einzelner Fachrichtungen ungelöst.

Besonders bei Labor und Radiologie zeigt sich, dass die zentrale Auseinandersetzung nicht allein darin besteht, welche Leistungen künftig abrechenbar sind, sondern vor allem darin, wie diese Leistungen bewertet werden.

Der Entwurf soll nach derzeitiger Planung 2028 in Kraft treten. Bis dahin sind weitere Änderungen möglich. Gerade bei stark technik- und kostenintensiven Leistungen dürfte die Diskussion zwischen Ärzteschaft, PKV, Beihilfe und Politik deshalb weitergehen.

 

Hier die aktuellste Version des Entwurfs.