Zi-Studie: Ambulante Kooperationspraxen können Notaufnahmen spürbar entlasten

Eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass ambulante Kooperationspraxen einen großen Teil der nach einer Ersteinschätzung aus Notaufnahmen weitergeleiteten Patienten abschließend behandeln können, ohne dass Hinweise auf eine erhöhte Patientengefährdung festgestellt wurden.

28.09.2026

Eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt, dass ambulante Kooperationspraxen einen großen Teil der nach einer Ersteinschätzung aus Notaufnahmen weitergeleiteten Patienten abschließend behandeln können, ohne dass Hinweise auf eine erhöhte Patientengefährdung festgestellt wurden.

 

Kooperationspraxen übernehmen ambulant behandelbare Fälle

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die Erfahrungen aus 7 Pilotprojekten ausgewertet, an denen Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und vertragsärztliche Praxen beteiligt waren. Insgesamt wurden mehr als 2.000 Patienten in die untersuchten Steuerungsprozesse einbezogen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Patienten mit weniger dringlichen Beschwerden nach einer Ersteinschätzung in der Notaufnahme gezielt in die ambulante Versorgung überführt werden können. Dafür wurden sogenannte Kooperationspraxen eingesetzt.

Das Prinzip:


Hohe Versorgungsquoten in den Pilotprojekten

Die Ergebnisse der 7 Projekte zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der weitergeleiteten Patienten tatsächlich in den Kooperationspraxen abschließend behandelt werden konnte.

Die ermittelten Versorgungsquoten lagen je nach Projekt zwischen:

Damit konnten in den Projekten jeweils große Teile der Patienten, die nach der Ersteinschätzung für eine ambulante Weiterbehandlung vorgesehen waren, ohne erneute Versorgung in der Notaufnahme in den Kooperationspraxen behandelt werden.

Die Ergebnisse liefern laut Zi damit Hinweise darauf, dass solche Versorgungsmodelle grundsätzlich geeignet sind, Notaufnahmen von Fällen zu entlasten, die keine Krankenhausbehandlung benötigen.


Keine Hinweise auf Gefährdung durch Weiterleitung

Neben der Frage, ob Patienten tatsächlich ambulant versorgt werden konnten, wurde auch die Patientensicherheit betrachtet.

Nach der ärztlichen Bewertung der Pilotprojekte ergaben sich laut Zi keine Hinweise darauf, dass Patienten durch die Weiterleitung in eine Kooperationspraxis gefährdet wurden.

Damit beschränkt sich die Auswertung nicht auf die Frage der Entlastung von Notaufnahmen. Sie betrachtet zugleich, ob die Weiterleitung von Patienten mit weniger dringlichen Beschwerden unter den Bedingungen der Pilotprojekte medizinisch vertretbar war.


Entscheidend ist die gesamte Prozesskette

Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten zeigen laut Zi, dass nicht allein das Verfahren zur Ersteinschätzung über den Erfolg entscheidet. Ebenso wichtig ist, dass die anschließende Versorgung zuverlässig organisiert wird.

Dazu gehören insbesondere:

Gerade bei zeitkritischen Fällen muss nach Einschätzung des Zi eindeutig feststehen, welche Praxis den Patienten übernimmt. Eine bloße Weiterleitung ohne gesicherte Anschlussversorgung reicht dafür nicht aus.


Aktuelle Informationen über Praxiskapazitäten erforderlich

Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob zum Zeitpunkt der Weiterleitung tatsächlich eine geeignete Praxis zur Verfügung steht.

Die weiterleitende Stelle muss deshalb möglichst unmittelbar erkennen können:

Dafür sind aktuelle und verlässliche Informationen über die beteiligten Praxen erforderlich. Besonders bei kurzfristig notwendiger Weiterbehandlung kann eine funktionierende digitale Kommunikation zwischen Notaufnahme und Praxis entscheidend sein.


Zusätzlicher Aufwand für die Praxen

Die Pilotprojekte machten zugleich deutlich, dass die Funktion als Kooperationspraxis mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand verbunden ist.

Die Praxen müssen nicht nur weitere Patienten behandeln. Zusätzlich entstehen Aufgaben durch:

Nach Angaben des Zi zeigte sich dieser Aufwand bereits bei vergleichsweise niedrigen Fallzahlen deutlich.


Finanzierung als zentrale Voraussetzung

Aus Sicht des Zi muss deshalb neben den organisatorischen und technischen Voraussetzungen auch die Finanzierung der zusätzlichen Leistungen geregelt werden.

Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten deuten darauf hin, dass fehlende einheitliche Vergütungsstrukturen die Zusammenarbeit erschweren können. Laut Zi nahmen im Verlauf der Projekte sowohl die Verbindlichkeit der Kooperation als auch die Bereitschaft zu Rückmeldungen ab, wenn entsprechende Vergütungsmechanismen fehlten.

Damit geht es bei der Finanzierung nicht ausschließlich um die Vergütung der eigentlichen Behandlung. Abgedeckt werden müssen auch die zusätzlichen organisatorischen Leistungen, die für eine funktionierende Weiterleitung erforderlich sind.


Zi fordert gesetzliche Absicherung

Das Zi spricht sich deshalb dafür aus, die Finanzierung der Kooperationspraxen gesetzlich abzusichern. Eine entsprechende Regelung sollte nach Auffassung des Instituts im parlamentarischen Verfahren zur Notfallreform berücksichtigt werden.

 

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

 

Weitere Informationen finden Sie hier.