KBV warnt vor Überwachung in Arztpraxen: Patientendaten müssen tabu bleiben

Die geplante Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste sorgt bei der KBV für erhebliche Bedenken. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten Ärzte und Psychotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen überwacht werden - einschließlich des Zugriffs auf besonders sensible Patientendaten.

18.08.2026

Die KBV warnt davor, den Schutz des Patientengeheimnisses zugunsten erweiterter Überwachungsbefugnisse aufzuweichen, und fordert, Ärzte und Psychotherapeuten rechtlich ebenso umfassend zu schützen wie Rechtsanwälte und Geistliche.


Mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste

Die Bundesregierung will die Nachrichtendienste mit zusätzlichen Möglichkeiten ausstatten, um Bedrohungen insbesondere im digitalen Raum besser erkennen und bekämpfen zu können.

Das Bundeskabinett hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.

Die KBV unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Sicherheit angesichts neuer Bedrohungen zu verbessern. Gleichzeitig zieht sie jedoch eine klare Grenze: Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dürfe nicht zum Kollateralschaden der neuen Sicherheitsregeln werden.

Aus Sicht der KBV muss ein Patient darauf vertrauen können, dass persönliche Informationen aus Behandlung und Therapie vertraulich bleiben. Grundlage dafür ist die gesetzlich geschützte ärztliche Schweigepflicht.


2 Schutzklassen für Berufsgeheimnisträger

Besonders kritisch sieht die KBV die geplante Unterscheidung zwischen verschiedenen Berufsgruppen mit besonderer Verschwiegenheitspflicht.

Der Gesetzentwurf sieht demnach 2 Kategorien vor:

Absoluter Schutz

Von nachrichtendienstlicher Überwachung vollständig ausgenommen werden sollen:

Abwägungsschutz

Für Ärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe soll dagegen lediglich ein eingeschränkter Schutz gelten. In bestimmten Fällen könnte eine Überwachung zulässig sein, wenn sie der Aufklärung erheblicher Bedrohungen dient und als verhältnismäßig eingestuft wird.

Genau diese Differenzierung hält die KBV für verfassungsrechtlich problematisch.


KBV: Patientendaten sind besonders sensibel

Nach Auffassung der KBV beruht der Schutz aller Berufsgeheimnisträger auf demselben grundrechtlichen Prinzip: dem Schutz der persönlichen und besonders geschützten Privatsphäre gegenüber staatlichen Eingriffen.

Eine unterschiedliche Behandlung von Rechtsanwälten und Geistlichen auf der einen sowie Ärzten und Psychotherapeuten auf der anderen Seite sei deshalb nicht überzeugend.

Aus Sicht der KBV sind die Informationen, die in diesen Berufsgruppen verarbeitet werden, vergleichbar sensibel:

Die KBV fordert deshalb, Ärzte und Psychotherapeuten vollständig in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen aufzunehmen.

Die vorgesehene Abwägungslösung für Heilberufe soll nach ihrer Forderung ersatzlos gestrichen werden.


Was könnte eine Überwachung konkret bedeuten?

Besonders brisant ist aus Sicht der KBV, dass die geplanten Befugnisse nicht nur abstrakte Datenanalysen betreffen könnten. Unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen könnten Maßnahmen auch den unmittelbaren Praxisbetrieb erfassen.

Mögliche Szenarien wären laut der Kritik der KBV beispielsweise:

Damit könnte im Extremfall genau der Raum betroffen sein, in dem Patienten besonders sensible Informationen offenlegen müssen.


Vertrauensverhältnis als zentrale Schutzlinie

Für die KBV geht es deshalb nicht nur um Datenschutz, sondern um eine grundlegende Voraussetzung medizinischer Behandlung.

Ein Patient müsse sicher sein können, dass Informationen, die er seinem Arzt oder Psychotherapeuten anvertraut, nicht aufgrund staatlicher Überwachungsmaßnahmen nach außen gelangen.

Die Argumentation der KBV lautet dabei im Kern:

 

--> Die KBV akzeptiert damit grundsätzlich das Ziel eines stärkeren Schutzes vor Bedrohungen, lehnt aber eine Sicherheitsarchitektur ab, die dafür das Patientengeheimnis und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient relativiert.