Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten - KBV erzielt ersten Erfolg im Rechtsstreit

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die zum 1. April 2026 beschlossene Kürzung der psychotherapeutischen Vergütung per Eilbeschluss ausgesetzt. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf die Honorarsenkung nicht umgesetzt werden.

15.07.2026

Mit dem Eilbeschluss hat die KBV einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt: Die umstrittene Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 % ist bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorerst gestoppt.

 

Landessozialgericht stoppt Honorarabsenkung

Im Streit um die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten juristischen Erfolg erzielt.

 

Hintergrund der Auseinandersetzung

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März 2026 gegen die Stimmen der KBV beschlossen, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 % zu senken.

 

KBV klagte gegen die Entscheidung

Die KBV reichte gegen den Beschluss Klage ein und beantragte gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz, um die sofortige Umsetzung der Honorarkürzung zu verhindern.

 

Gericht sieht rechtliche Zweifel

Nach Auffassung des Landessozialgerichts bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Berechnungsmethode, auf der die Honorarkürzung basiert.

 

KBV wertet Entscheidung als wichtigen Zwischenerfolg

Die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner bewerten den Beschluss als wichtigen ersten Erfolg.

 

Hauptverfahren steht noch aus

Mit dem aktuellen Beschluss ist der Rechtsstreit noch nicht beendet.

Bis dahin bleibt die beschlossene 4,5-%-Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen außer Kraft.