Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten - KBV erzielt ersten Erfolg im Rechtsstreit
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die zum 1. April 2026 beschlossene Kürzung der psychotherapeutischen Vergütung per Eilbeschluss ausgesetzt. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf die Honorarsenkung nicht umgesetzt werden.
15.07.2026
Mit dem Eilbeschluss hat die KBV einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt: Die umstrittene Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 % ist bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorerst gestoppt.
Landessozialgericht stoppt Honorarabsenkung
Im Streit um die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten juristischen Erfolg erzielt.
- Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses per Eilbeschluss ausgesetzt.
- Damit gilt: Die beschlossene Honorarkürzung darf vorerst nicht angewendet werden. Sie bleibt solange ausgesetzt, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren rechtskräftig entschieden hat.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März 2026 gegen die Stimmen der KBV beschlossen, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 % zu senken.
- Die Entscheidung stieß bundesweit auf erhebliche Kritik und führte zu Protesten von Psychotherapeuten.
- Befürchtet wurde unter anderem, dass geringere Honorare die ohnehin angespannte Versorgung mit Therapieplätzen weiter verschlechtern könnten.
KBV klagte gegen die Entscheidung
Die KBV reichte gegen den Beschluss Klage ein und beantragte gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz, um die sofortige Umsetzung der Honorarkürzung zu verhindern.
- Diesem Antrag hat das Landessozialgericht nun stattgegeben.
- Nach Angaben des Gerichts darf die Honorarsenkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht umgesetzt werden.
Gericht sieht rechtliche Zweifel
Nach Auffassung des Landessozialgerichts bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Berechnungsmethode, auf der die Honorarkürzung basiert.
- Insbesondere äußerten die Richter Zweifel an der Methodik der vorgenommenen Vergleichsrechnung, die Grundlage für die Absenkung der Vergütung war.
- Die KBV sieht sich dadurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
KBV wertet Entscheidung als wichtigen Zwischenerfolg
Die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner bewerten den Beschluss als wichtigen ersten Erfolg.
- Nach ihrer Einschätzung hat das Gericht die wesentlichen Argumente der KBV aufgegriffen und erhebliche rechtliche Zweifel an der Berechnung geäußert.
- Die KBV zeigt sich deshalb optimistisch für das nun folgende Hauptsacheverfahren.
Hauptverfahren steht noch aus
Mit dem aktuellen Beschluss ist der Rechtsstreit noch nicht beendet.
- Das Landessozialgericht hat bislang ausschließlich im Eilverfahren entschieden.
- Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Honorarkürzung wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen. Wann dieses abgeschlossen wird, ist derzeit noch offen.
Bis dahin bleibt die beschlossene 4,5-%-Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen außer Kraft.