Liposuktion bei Lipödem: Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung ab 1. Juli in allen Krankheitsstadien

Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.

01.07.2026

Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.


EBM-Anpassung setzt G-BA-Beschluss um

Patienten mit Lipödem können ab 1. Juli 2026 eine Liposuktion unabhängig vom Krankheitsstadium zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen lassen. Grundlage dafür ist die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss. Damit wird ein bereits zum Oktober 2025 in Kraft getretener Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt.

Während die Kostenübernahme bislang auf fortgeschrittene Krankheitsstadien beschränkt war, können Ärzte die Liposuktion künftig auch bei Lipödem Stadium I und II über den EBM abrechnen.

 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Übernahme der Behandlungskosten ist an klare Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen sind:

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf eine Liposuktion als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.


Studien belegen Vorteile der Liposuktion

Auslöser für die Erweiterung der Kassenleistung war eine Erprobungsstudie, die den Nutzen der Liposuktion untersucht hatte.

Die Ergebnisse zeigten:

Bereits Ende 2019 waren deshalb spezielle EBM-Leistungen für Studienteilnehmer eingeführt worden. Mit der aktuellen Überarbeitung wurden diese nun angepasst und erweitert.


Neue EBM-Abrechnungsziffern ab 1. Juli

Der Bewertungsausschuss hat die Abrechnung der Eingriffe neu strukturiert.

Neu eingeführt wurde:

Weiterhin gültig ist:

Entfallen ist:

Unverändert bestehen bleiben:


Wer darf die Eingriffe durchführen?

Für Diagnostik und Behandlung gelten bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben.

Die Liposuktion darf grundsätzlich durchgeführt werden von:

Zusätzlich ist erforderlich:


Was ist ein Lipödem?

Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die nahezu ausschließlich Frauen betrifft.

Typische Merkmale:

Mit Fortschreiten der Erkrankung können auftreten:

Charakteristisch ist außerdem, dass sich die Fettgewebsveränderungen durch:

in der Regel kaum beeinflussen lassen. Eine ursächliche medikamentöse Therapie steht bislang nicht zur Verfügung.

 

Frühe Behandlung kann langfristige Vorteile bringen

Studien weisen darauf hin, dass eine Liposuktion nicht nur Schmerzen und Beschwerden langfristig reduzieren kann, sondern auch die Lebensqualität verbessert.

Darüber hinaus kann eine frühzeitige operative Behandlung:


Die wichtigsten Änderungen im Überblick


Weitere Informationen finden Sie hier.


--> Mit der EBM-Anpassung wird die Liposuktion bei Lipödem ab 1. Juli 2026 unabhängig vom Krankheitsstadium zur regulären Kassenleistung. Nach einer mindestens 6-monatigen erfolglosen konservativen Therapie können Patienten künftig auch in den frühen Stadien I und II von einer erstattungsfähigen operativen Behandlung profitieren.