Liposuktion bei Lipödem: Krankenkassen übernehmen Fettabsaugung ab 1. Juli in allen Krankheitsstadien
Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.
01.07.2026
Neue EBM-Regelung erweitert den Leistungsanspruch: Nach erfolgloser konservativer Behandlung ist die Liposuktion künftig unabhängig vom Schweregrad des Lipödems Kassenleistung.
EBM-Anpassung setzt G-BA-Beschluss um
Patienten mit Lipödem können ab 1. Juli 2026 eine Liposuktion unabhängig vom Krankheitsstadium zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen lassen. Grundlage dafür ist die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss. Damit wird ein bereits zum Oktober 2025 in Kraft getretener Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt.
Während die Kostenübernahme bislang auf fortgeschrittene Krankheitsstadien beschränkt war, können Ärzte die Liposuktion künftig auch bei Lipödem Stadium I und II über den EBM abrechnen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Übernahme der Behandlungskosten ist an klare Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen sind:
- nachgewiesenes Lipödem
- mindestens 6 Monate konservative Behandlung
- Durchführung beispielsweise einer:
- Kompressionstherapie
- Bewegungstherapie
- keine ausreichende Besserung der Beschwerden trotz dieser Therapie
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf eine Liposuktion als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Studien belegen Vorteile der Liposuktion
Auslöser für die Erweiterung der Kassenleistung war eine Erprobungsstudie, die den Nutzen der Liposuktion untersucht hatte.
Die Ergebnisse zeigten:
- bessere Behandlungsergebnisse als mit der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE)
- nachhaltige Linderung der Beschwerden
- Verbesserung der Lebensqualität
Bereits Ende 2019 waren deshalb spezielle EBM-Leistungen für Studienteilnehmer eingeführt worden. Mit der aktuellen Überarbeitung wurden diese nun angepasst und erweitert.
Neue EBM-Abrechnungsziffern ab 1. Juli
Der Bewertungsausschuss hat die Abrechnung der Eingriffe neu strukturiert.
Neu eingeführt wurde:
- GOP 31095
- 4.750 Punkte
- Vergütung: 605,17 €
- gilt für Liposuktionen an:
- Unterschenkel
- Unterarm
- Oberarm
- Ellenbogen
Weiterhin gültig ist:
- GOP 31096
- 6.037 Punkte
- Vergütung: 769,14 €
- für Eingriffe an:
Entfallen ist:
Unverändert bestehen bleiben:
- Zuschläge zur Vergütung
- Kostenpauschale 40165 für Absaugkanülen
Wer darf die Eingriffe durchführen?
Für Diagnostik und Behandlung gelten bundesweit einheitliche Qualitätsvorgaben.
Die Liposuktion darf grundsätzlich durchgeführt werden von:
- Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Fachärzten des Gebiets Chirurgie
- Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Ärzten mit bereits vor dem 09.10.2025 bestehender Genehmigung
Zusätzlich ist erforderlich:
- Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
- Erfüllung der Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren
Was ist ein Lipödem?
Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die nahezu ausschließlich Frauen betrifft.
Typische Merkmale:
- krankhafte Vermehrung oder Vergrößerung des Fettgewebes
- vor allem an Beinen und Armen
- Hände, Füße und häufig auch der Rumpf bleiben ausgespart
- Beschwerden beginnen häufig:
- in der Pubertät
- während einer Schwangerschaft
- in den Wechseljahren
- hormonelle Einflüsse gelten als wahrscheinlicher Auslöser
Mit Fortschreiten der Erkrankung können auftreten:
- zunehmende Verhärtung des Gewebes
- starke Schmerzen
- Druckempfindlichkeit
- Bewegungseinschränkungen
Charakteristisch ist außerdem, dass sich die Fettgewebsveränderungen durch:
in der Regel kaum beeinflussen lassen. Eine ursächliche medikamentöse Therapie steht bislang nicht zur Verfügung.
Frühe Behandlung kann langfristige Vorteile bringen
Studien weisen darauf hin, dass eine Liposuktion nicht nur Schmerzen und Beschwerden langfristig reduzieren kann, sondern auch die Lebensqualität verbessert.
Darüber hinaus kann eine frühzeitige operative Behandlung:
- das Fortschreiten der Erkrankung bremsen
- Folgeschäden vermeiden
- Begleiterkrankungen vorbeugen
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Ab 01.07.2026 ist die Liposuktion bei Lipödem unabhängig vom Krankheitsstadium Kassenleistung.
- Die Kostenübernahme gilt nun auch für Stadium I und II.
- Voraussetzung ist eine mindestens 6-monatige erfolglose konservative Therapie.
- Neue GOP 31095: 605,17 € für Eingriffe an Unter- und Oberarmen, Ellenbogen sowie Unterschenkeln.
- GOP 31096 bleibt bestehen und vergütet Eingriffe an Oberschenkeln und Knien mit 769,14 €.
- Die bisherige GOP 31097 entfällt.
- Die Behandlung darf nur von entsprechend qualifizierten und genehmigten Fachärzten durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
--> Mit der EBM-Anpassung wird die Liposuktion bei Lipödem ab 1. Juli 2026 unabhängig vom Krankheitsstadium zur regulären Kassenleistung. Nach einer mindestens 6-monatigen erfolglosen konservativen Therapie können Patienten künftig auch in den frühen Stadien I und II von einer erstattungsfähigen operativen Behandlung profitieren.