E-Rezept wird ab Januar 2024 verbindlicher Standard: Ärzte müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten
Digitale Verordnungen ab 2024: Praxen müssen technische und organisatorische Herausforderungen bewältigen.
01.12.2023
Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland. Ärzte müssen sicherstellen, dass ihre Praxen technisch und organisatorisch auf den bundesweiten Roll-out vorbereitet sind, um mögliche Vergütungskürzungen zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Digitalisierung in der Medizin: E-Rezept wird ab 2024 obligatorisch
- Der flächendeckende Einsatz des elektronischen Rezepts hat bereits im Sommer 2023 begonnen.
- Ab Januar 2024 werden Vertragsärzte dazu verpflichtet sein, für verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich E-Rezepte auszustellen, wie es im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) vorgesehen ist.
- Dieses Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Prozess.
Anforderungen und Konsequenzen:
- Vertragsärzte müssen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen und zu übermitteln.
- Bei Nichterfüllung droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1 %.
- Die monatlichen Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) werden auch an die Nutzung von E-Rezepten gekoppelt.
Vorbereitung der Praxen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt, sich rechtzeitig zum Januar 2024 vorzubereiten.
- Praxen sollten daher dringend ihre technischen Voraussetzungen überprüfen und Abläufe anpassen, falls noch nicht (abschließend) geschehen.
Erfahrungen und Zahlen:
- Ursprünglicher Starttermin Anfang 2022 wurde aufgrund technischer Probleme verschoben.
- Bis Mitte November wurden über 7 Millionen E-Rezepte eingelöst.
- Apotheken können E-Rezepte seit 07/2023 auch mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einlösen.
Optimierung und Herausforderungen:
- Technische Reifegrade der Softwareanwendungen steigen stetig.
- Umfrage der KBV zeigt, dass die Nutzung der Komfortsignatur bereits gut angenommen wird. Damit können pro Tag bis zu 250 E-Rezepte signiert werden, ohne die PIN des eHBA jedesmal erneut eingeben zu müssen.
E-Rezept-Einlösung und Ausblick:
- E-Rezepte gelten zunächst für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Einlösung kann über Papierausdruck, E-Rezept-App oder elektronische Gesundheitskarte erfolgen.
- Langfristig sollen E-Rezepte auch auf Betäubungsmittel und T-Rezepte ausgeweitet werden.
Sicherheitsaspekte und Lösungsansätze:
- E-Rezept-Ausdruck ist kein rechtliches Dokument, sondern ein technischer Schlüssel.
- Daten werden verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versendet und auf einem speziellen Server gespeichert.
- Automatische Löschung nach 100 Tagen nach Einlösung oder 10 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit bei Nicht-Einlösung.
Einlösungsmöglichkeiten für Patienten:
- Papierausdruck kann eingescannt werden.
- Nutzung der E-Rezept-App mit digitalem Versand an die Apotheke.
- Einlösung direkt über die elektronische Gesundheitskarte.
E-Rezept als Teil des digitalen Ökosystems:
- Teil einer größeren Gesundheitsdateninfrastruktur.
- Integration von elektronischer Patientenakte, TI-Messenger, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und zukünftig Terminmanagement.
- Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch automatischen Medikationsplan.
- Implantateregister ab 2024:
- Gesundheitseinrichtungen müssen implantatbezogene Maßnahmen melden.
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist notwendig.
- Registrierung von Endoprothesen geplant ab Anfang 2025.
Praxisvorbereitung und -umgestaltung:
- Kassenärztliche Vereinigungen bieten "Showpraxen" zur praktischen Einführung digitaler Prozesse.
- Teamübungen u. a. für Selbst-Check-in und digitale Praxisabläufe.
- Ziel: Verbesserung der Patientenversorgung durch digitale Anwendungen.
Ausblick und Potenziale der Digitalisierung:
- E-Rezept als Teil eines digitalen Ökosystems zur Verbesserung der Versorgung.
- Daten sollen für die Forschung genutzt werden, um bspw. die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern.
- Potenzial für zukünftige Entwicklungen wie die E-Rezept-App und weitere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen.