79,25 Mio. Euro für ländliche Kliniken - 128 Krankenhäuser erhalten Sicherstellungszuschlag

GKV, PKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Empfängerliste für den Sicherstellungszuschlag 2027 beschlossen. Insgesamt werden 128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit 79,25 Mio. Euro unterstützt. Die DKG hält die Zahl der geförderten Standorte und die Höhe der Mittel jedoch für unzureichend.

17.07.2026

GKV, PKV und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben die Empfängerliste für den Sicherstellungszuschlag 2027 beschlossen. Insgesamt werden 128 bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit 79,25 Mio. € unterstützt. Die DKG hält die Zahl der geförderten Standorte und die Höhe der Mittel jedoch für unzureichend.

 

Auch 2027 werden ländliche Krankenhäuser mit Sicherstellungszuschlägen unterstützt, doch nach Ansicht der DKG reichen weder die Zahl der geförderten Kliniken noch die bereitgestellten Mittel aus, um die Versorgung langfristig zu sichern.

 

 

128 Krankenhäuser erhalten Sicherstellungszuschlag

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf die Empfänger der Sicherstellungszuschläge für 2027 verständigt.

Die wichtigsten Zahlen:

 

 

Zahl der geförderten Kliniken verändert sich

Die Anzahl der geförderten Krankenhausstandorte hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert.

Entwicklung der geförderten Krankenhäuser:

Damit sinkt die Zahl gegenüber 2026 leicht um einen Standort.

 

 

Förderung besteht seit 2019

Die Sicherstellungszuschläge werden bereits seit 2019 gezahlt und ergänzen die reguläre Krankenhausfinanzierung.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der für die Grundversorgung erforderlichen Fachabteilungen.

Fördermodell:

 

 

Verteilung der Zuschläge 2027

Die Fördergelder verteilen sich auf drei Förderstufen.

2027 erhalten:

Damit liegt die Förderung je Standort zwischen 500.000 € und 1 Mio. €.

 

 

Welche Krankenhäuser förderfähig sind

Welche Kliniken einen Sicherstellungszuschlag erhalten, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anhand festgelegter Kriterien fest.

Voraussetzungen sind unter anderem:

Der GKV-Spitzenverband betont ausdrücklich, dass ein Defizit in der Krankenhausbilanz keine Voraussetzung für die Förderung ist.

 

 

Bundesländer mit den meisten geförderten Kliniken

Die meisten Sicherstellungszuschläge gehen 2027 an Krankenhäuser in dünn besiedelten Bundesländern.

Spitzenreiter sind:

Keine geförderten Standorte gibt es in:

 


Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Neu in die Förderung aufgenommen wurden:

Nicht mehr gefördert werden:

 

 

GKV und PKV sehen Förderung als wichtiges Instrument

Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands stärkt die Förderung Krankenhäuser, die für die regionale Versorgung unverzichtbar sind.

Auch in dünn besiedelten Regionen müsse die stationäre Grund- und Basisversorgung dauerhaft gewährleistet bleiben.

Der PKV-Verband betont ebenfalls die Bedeutung der Zuschläge. Die Förderung unterstütze gezielt Krankenhäuser, die trotz schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen für die Versorgung einer Region unverzichtbar seien. Außerdem funktioniere das Instrument unabhängig von den geplanten Vorhaltepauschalen der Krankenhausreform.

 

 

DKG fordert deutlich mehr Unterstützung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bewertet die Einigung deutlich kritischer.

Nach Ansicht der DKG:

Außerdem kritisiert die DKG die Auswahlkriterien des G-BA. Insbesondere die Grenzwerte zur Einwohnerdichte seien zu streng und führten dazu, dass zahlreiche bedarfsnotwendige Krankenhäuser keine Förderung erhalten. Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft sollten diese Kriterien überarbeitet werden, um mehr Kliniken in die Förderung einzubeziehen.