Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

GKV-Kommission fordert Milliardenkürzungen bei Honoraren und Leistungen

01.04.2026

Gesamtüberblick: Welche Größenordnung haben die Vorschläge?

Die Finanzkommission Gesundheit hat kürzlich einen umfangreichen Sparkatalog für die gesetzliche Krankenversicherung vorgestellt. Ziel ist es, die Ausgaben deutlich zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu sichern. Insgesamt enthält der Bericht 66 einstimmig beschlossene Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von 42 Milliarden € bis 2027 und mehr als 63 Milliarden € bis 2030. Ein Schwerpunkt liegt auf geringeren Honoraranstiegen für Ärzte und Kliniken sowie auf der Begrenzung unwirksamer oder unnötiger Leistungen.

 

Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 konkrete Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

Zu den größten Einzelposten zählen:


Ambulante Versorgung: Was betrifft niedergelassene Ärzte?

Allgemeine Honorarentwicklung

Die Kommission empfiehlt, Honoraranstiege künftig deutlich stärker zu begrenzen.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Mehrere Zuschläge aus dem TSVG sollen gestrichen werden.

Betroffen wären:

Begründung der Kommission:

Extrabudgetäre Vergütung

Auch bei Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sollen Kürzungen erfolgen.


Psychotherapeuten und Psychiatrie

Die Psychotherapie gehört zu den besonders betroffenen Bereichen.

Rückführung in die MGV

Wegfall von Zuschlägen

Konsiliarbericht


Kinder- und Jugendärzte

Auch die Kinder- und Jugendmedizin soll angepasst werden.


Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Für technische Facharztgruppen wie Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin empfiehlt die Kommission eine Absenkung des technischen Leistungsanteils (TL) im EBM um 20 % bis 30 %.

Begründet wird dies damit, dass die derzeitige Vergütung die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr realistisch abbilde:

Die Kommission schätzt die Vergütung dieser Fachgruppen im ambulanten Bereich auf rund 3,4 Mrd. € jährlich.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität erwartet die Kommission nicht. Langfristig könnte die geringere Vergütung jedoch zu weniger Investitionen in moderne Geräte und damit zu einem Modernisierungsstau führen.

Zudem weist der Bericht darauf hin, dass Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten mit durchschnittlichen Reinerträgen von rund 475.000 € je Praxisinhaber deutlich über dem Durchschnitt anderer Facharztgruppen liegen, der bei etwa 220.000 € liegt.


Augenärzte, HNO, Gynäkologen und Orthopäden

Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen wären auch Augenärzte, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Orthopäden. Die Kommission empfiehlt die vollständige Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG).

Diese Zuschläge wurden 2013 eingeführt, um konservativ tätige Facharztgruppen gegenüber operativ tätigen Ärzten finanziell zu stärken. 2015 wurden die Zuschläge nochmals um 26,7 % erhöht.

Die Kommission kritisiert jedoch, dass die PFG-Zuschläge keine konkrete Leistung vergüten und kaum eine nachweisbare Lenkungswirkung entfalten. Ihr Anteil an der Gesamtvergütung sei gering und liege meist unter 2 % der Honorare, in der HNO maximal unter 7 %.

Die geplante Streichung könnte ab 2027 rund 800 Mio. € einsparen, bis 2030 würde das Volumen auf rund 850 Mio. € steigen.

Besonders betroffen wären:

Die Kommission erwartet nur geringe Auswirkungen auf die Versorgung, da die Zuschläge nicht an konkrete Leistungen gebunden sind. Hauptfolge wäre eine Reduktion der Praxiserträge in diesen Fachgruppen.


Dermatologie und Hautkrebsscreening

Die Kommission sieht Reformbedarf beim Hautkrebsscreening.

Besonders betroffen wären dadurch die Fachgruppen:


Zweitmeinungsverfahren und Operationen

Die Kommission möchte Zweitmeinungsverfahren deutlich ausbauen.

Verpflichtende Zweitmeinungen

Bereits heute gibt es freiwillige Zweitmeinungsverfahren bei:

Künftig sollen verpflichtende Zweitmeinungen schrittweise eingeführt werden.

Mögliche Folgen für betroffene Fachgruppen:


Elektronische Patientenakte (ePA)

Für Arztpraxen soll die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte nicht mehr gesondert vergütet werden.


Stationäre Versorgung und Krankenhäuser

Auch Krankenhäuser müssten erhebliche Einschnitte hinnehmen.

Tarifrefinanzierung

Pflegepersonalkosten

Pflegeentlastende Maßnahmen

Prüfquotensystem

Wiederaufnahmen


Arzneimittelversorgung und Pharmaindustrie

Die Kommission sieht vor allem bei Arzneimitteln hohe Einsparpotenziale.

Herstellerabschläge

Selektivverträge

Orphan Drugs

Cannabisblüten


Leistungen, die komplett entfallen könnten

Die Kommission empfiehlt die Streichung mehrerer Leistungen ohne ausreichenden Nutzennachweis.


Was Versicherte direkt spüren würden

Versicherte müssten sich auf höhere Eigenbeteiligungen einstellen.

Außerdem könnten folgende Änderungen direkt spürbar werden:

Weitere Informationen finden Sie hier.