Beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft in Berlin hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Umsetzung der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch im laufenden Jahr zugesagt. Die Reform sei aus ihrer Sicht zwingend erforderlich, entsprechende Gespräche liefen bereits, und im Bundesgesundheitsministerium sei ein strukturierter Arbeitsprozess auf Fachebene gestartet worden. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich zuvor optimistisch zur Realisierung geäußert.
Zentrale Aussagen und Themen der Veranstaltung:
GOÄ-Reform
Umsetzung der Novellierung noch 2026 zugesagt
Reformbedarf unstrittig, fachliche Arbeiten im BMG bereits angelaufen
Enge Abstimmung mit ärztlichen Organisationen angekündigt
Zusammenhang Beamtenbesoldung - Beihilfe - GOÄ
Beamtenbesoldung
Berlin reformiert die Beamtenbesoldung ab 01.01.2026
Neue Besoldungstabellen bereits veröffentlicht
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Feststellung: bisherige Besoldung war nicht amtsangemessen
Ziel der Reform:
Anhebung der Besoldung auf mindestens 80 % des Median-Einkommens
Beamte erhalten:
Beihilfe vom Dienstherrn (meist 50-70 % der Krankheitskosten)
Private Restkostenversicherung
Die Beihilfe erstattet ärztliche Leistungen auf Basis der GOÄ
Je höher die Besoldung, desto höher:
die absolute Belastbarkeit
die politische Erwartung an eine „angemessene" Eigenvorsorge
Steigende Besoldung führt zu:
höheren beihilfefähigen Erstattungen
höheren absoluten Staatsausgaben bei steigenden GOÄ-Honoraren
Der Staat ist damit:
Arbeitgeber
Beihilfeträger
Mitfinanzierer der GOÄ-Vergütung
--> Der Staat zahlt also indirekt selbst einen großen Teil der GOÄ-Rechnung
Die Reform der Beamtenbesoldung verstärkt den Druck auf die GOÄ, da die Beihilfe als Teil der verfassungsrechtlich geforderten Gesamtalimentation direkt auf der Gebührenordnung für Ärzte basiert und steigende Besoldungen zugleich steigende staatliche Beihilfeausgaben nach sich ziehen.
Schutz vor Gewalt
Zunehmende Übergriffe auf Ärzte als inakzeptabel bezeichnet
Geplanter Ausbau des strafrechtlichen Schutzes auch für ärztliches Personal in Praxen
Unterstützung des Referentenentwurfs aus dem Bundesjustizministerium
Gesundheitspolitische Gesamtlage
Hoher Reformdruck ohne „Ruhephasen"
Zielkonflikt zwischen flächendeckender Versorgung und finanzieller Tragfähigkeit
Breite Reformdebatte ausdrücklich gewünscht
Gesetzliche Krankenversicherung und Pflege
Wiederherstellung des Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben in der GKV
Pflegereform zur Sicherung einer dauerhaft finanzierbaren Versorgung
Leitlinien: mehr Digitalisierung, gezieltere Patientensteuerung, bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen
Primärversorgung
Geplantes Primärversorgungssystem zur besseren Koordination von Behandlungswegen
Fachdialog startet noch im laufenden Monat
Ärzteschaft ausdrücklich zur Mitwirkung eingeladen
Gesundheitssicherheit
Vorbereitung des Systems auf Krisen wie Naturkatastrophen, Stromausfälle und geopolitische Szenarien
Auch Versorgung von Verwundeten im Kriegsfall berücksichtigt
Gesundheitssicherstellungsgesetz noch 2026 angekündigt
Apothekenreform
Appell an die Ärzteschaft, Reformpläne nicht reflexhaft abzulehnen
Geplante Leistungen wie Impfangebote oder eng begrenzte Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept seien kein Angriff auf ärztliche Zuständigkeiten
Position der KBV
Kritik an einer Vermischung medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzen
Warnung vor Illusionen einer dauerhaft stabilen GKV-Finanzierung ohne Anpassung des Leistungskatalogs angesichts des demografischen Wandels
Unterstützung eines Primärarztsystems zur effizienteren Ressourcensteuerung
Skepsis gegenüber dem Begriff „Primärversorgungsmodell" statt klarer ärztlicher Steuerung
Forderung nach verbindlichen Leitplanken für bessere Patientensteuerung
--> Mit der zugesagten GOÄ-Reform 2026, stärkeren Schutzregelungen für Ärzte und weitreichenden Strukturprojekten in GKV, Pflege und Primärversorgung stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems.
Die aktuelle Fassung zum GOÄ-Entwurf finden Sie hier.