Der Bundestag hat im Rahmen des Haushalts 2025 und des Haushaltsbegleitgesetzes ein Hilfspaket in Höhe von 4 Mrd. € beschlossen.
Ziel ist es, die finanzielle Lage der deutschen Krankenhäuser kurzfristig zu stabilisieren.
Die Auszahlung erfolgt über einen Rechnungszuschlag von 3,25 % auf alle voll- und teilstationären Behandlungen gesetzlich versicherter Patienten.
Starttermin: 1. November 2025.
Laufzeit: bis 31. Oktober 2026.
Der Zuschlag gilt ausschließlich als Soforthilfe und wird nicht in die Erlösausgleiche der Kliniken eingerechnet.
Die Refinanzierung erfolgt vollständig über zusätzliche Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds.
Geplant ist eine gestaffelte Bereitstellung:
1,5 Mrd. € bis Ende Oktober 2025,
2,5 Mrd. € bis Ende Januar 2026.
Die DKG begrüßt die Finanzhilfe ausdrücklich.
Hintergrund: Seit Beginn des Ukrainekriegs sind die Betriebskosten stark gestiegen, vor allem durch Inflation und Energiepreise.
Laut DKG beträgt das aktuelle Finanzdefizit der Kliniken rund 15 Mrd. €.
Viele Häuser seien existenzgefährdet.
Ohne Soforthilfe wäre laut DKG ein „kalter Strukturwandel" zu erwarten gewesen - also Schließungen zahlreicher Kliniken, unabhängig von deren Bedarfsrelevanz im Rahmen der Krankenhausreform.
Gleichzeitig fordert die DKG eine dauerhafte strukturelle Lösung:
Abbau von Bürokratie und Überregulierung,
Neues, nachhaltiges Finanzierungssystem für den Krankenhaussektor.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und Vertreter der Opposition sehen den Pauschalzuschlag kritisch.
Hauptkritikpunkte:
Der Zuschlag belohnt Kliniken mit hohen Fallzahlen, was Fehlanreize schaffen könne.
Durch das „Gießkannenprinzip" profitieren auch Häuser ohne ausreichende Qualität oder ohne medizinische Notwendigkeit.
Statt kurzfristiger Hilfen seien gezielte Strukturreformen erforderlich.
Der Bundestag verabschiedete im Haushalt 2025 insgesamt 502,55 Mrd. € Ausgaben.
Die Soforthilfe gilt als Übergangsmaßnahme, bis die geplante Krankenhausreform in Kraft tritt.