Die gesetzliche Pflicht zur barrierefreien Praxiswebsite besteht bereits seit einem Jahr - nun beginnt die Kontrolle der Umsetzung, während viele Praxen den Anpassungsbedarf bislang noch nicht vollständig umgesetzt haben.
Barrierefreiheit für Praxiswebseiten seit einem Jahr Pflicht
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Seitdem müssen viele Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ihre Internetseiten so gestalten, dass sie für alle Menschen ohne Einschränkungen nutzbar sind.
Ziel ist es, den digitalen Zugang für Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Dazu gehören insbesondere Personen mit:
Alle Nutzer sollen Inhalte verstehen und die Website selbstständig bedienen können.
Welche Praxen betroffen sind
Das Gesetz richtet sich offiziell an Unternehmen mit:
In der Praxis betrifft die Regelung jedoch deutlich mehr Arztpraxen. Der Grund:
fällt häufig ebenfalls unter die gesetzlichen Vorgaben. Damit ist ein großer Teil der ambulanten Versorgung betroffen.
Größere MVZ haben das Thema häufiger umgesetzt
Nach Angaben des Bundesverbands der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV) haben größere MVZ die gesetzlichen Anforderungen inzwischen weitgehend berücksichtigt.
Dabei wurden unterschiedliche Wege gewählt:
Einige MVZ berichteten von Umstellungskosten im vierstelligen €-Bereich.
Anforderungen an eine barrierefreie Website
Damit eine Praxiswebsite den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen verschiedene technische und gestalterische Kriterien erfüllt werden.
Da viele Patienten Smartphones oder Tablets nutzen, müssen barrierefreie Inhalte auch auf mobilen Geräten problemlos funktionieren.
Für viele Praxen bislang kein Schwerpunkt
Nach Einschätzung des Bundesverbands Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ) steht die Umsetzung des Gesetzes bei vielen Praxen derzeit nicht im Vordergrund.
Gründe sind unter anderem:
Auch Marketingagenturen berichten, dass viele Praxisinhaber die gesetzlichen Anforderungen eher als zusätzlichen Kostenfaktor betrachten.
Bei neuen Webseitenprojekten werde Barrierefreiheit dagegen häufig direkt mit eingeplant.
Viele Ärzte unterschätzten die Relevanz
Nach Einschätzung von Experten wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zunächst überwiegend mit dem Online-Handel in Verbindung gebracht.
Viele Arztpraxen gingen daher davon aus, dass die Regelungen sie nicht oder nur eingeschränkt betreffen. Auch heute besteht in Teilen der Ärzteschaft weiterhin Unsicherheit über den tatsächlichen Anwendungsbereich.
Bisher kaum Verfahren bekannt
Obwohl die gesetzliche Verpflichtung bereits seit einem Jahr besteht, sind bislang nur wenige juristische Auseinandersetzungen im Gesundheitswesen bekannt geworden.
Auch Fachanwälte berichten von vergleichsweise wenigen Anfragen. Viele Praxen hätten das Thema zunächst zurückgestellt - nach dem Prinzip: „Wo kein Kläger, da kein Richter."
Prüfstelle nimmt jetzt ihre Arbeit auf
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) hat ihre Überwachungsstruktur inzwischen vollständig aufgebaut.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
Die ersten Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes galten offenbar als Übergangs- beziehungsweise Schonphase.
Bußgelder bis zu 10.000 €
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, muss künftig mit Sanktionen rechnen.
Mögliche Folgen sind:
Mit dem Beginn der Kontrollen gewinnt das Thema für Arztpraxen und MVZ deutlich an Bedeutung. Wer seine Website bislang nicht angepasst hat, sollte den Handlungsbedarf zeitnah prüfen.