Psychotherapie-Honorare sinken um 4,5 % ab April

Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Kürzung der Vergütung - KBV kritisiert Entscheidung als massiven Nachteil für Psychotherapeuten und Patienten

13.03.2026

Ab 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab um 4,5 % reduziert - eine Entscheidung, die laut KBV erhebliche Folgen für die Versorgung psychisch kranker Patienten haben könnte.

 

Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 01.04.2026 deutlich reduziert. Der Beschluss wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, nachdem sich die Verhandlungspartner zuvor nicht einigen konnten.

 

Betroffen sind nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen, die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden.

 

Die Entscheidung stieß auf scharfe Kritik der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Deren Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen bezeichnete die Maßnahme als „fatale Entscheidung", die letztlich vor allem Patienten mit psychischen Erkrankungen belaste.

 

 

Kürzung betrifft nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen

Die Vergütungsreduzierung betrifft den EBM-Abschnitt 35.2.1 und damit einen Großteil der psychotherapeutischen Behandlungen.

Zu den betroffenen Leistungen gehören unter anderem:

Die Vergütung dieser Leistungen wird ab April um 4,5 % abgesenkt.

 

 

Hintergrund der Entscheidung

Die Entscheidung fiel, nachdem die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband gescheitert waren.

Position der Krankenkassen:

Da keine Einigung erzielt wurde, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium eingeschaltet.

Dieser entschied schließlich:

 

 

Strukturzuschläge steigen um 14,5 %

Neben der Honorarkürzung wurde eine Anpassung der Strukturzuschläge beschlossen.

Die Zuschläge betreffen insbesondere:

Die Änderungen im Überblick:

Nach Einschätzung der KBV kompensiert diese Erhöhung jedoch nur einen kleinen Teil der Einnahmenverluste.

 

 

Kritik der KBV an der Berechnung

Die KBV hält die Kürzung für fachlich nicht begründet und kritisiert insbesondere die zugrunde gelegten Berechnungsdaten.

Wesentliche Kritikpunkte:

Die Berechnung basiert auf zwei zentralen Datenquellen:

Diese Kombination führte laut KBV zu einer verzerrten Bewertung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation.

 

 

Vergleich mit anderen Facharztgruppen

Ein zentrales Element der Verhandlungen war ein Vergleich der Einnahmen von Psychotherapeuten mit anderen Facharztgruppen.

Dabei wurden Erträge aus psychotherapeutischen Leistungen mit folgenden Fachrichtungen verglichen:

Der GKV-Spitzenverband leitete aus diesen Vergleichen ab, dass die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen zu hoch sei.

Die KBV widerspricht dieser Interpretation und kritisiert insbesondere die Auswahl und Nutzung der Stichproben.

 


Orientierungswert-Steigerungen entfallen vollständig

Ein besonders kritischer Punkt aus Sicht der KBV betrifft den sogenannten Orientierungswert.

Dieser bestimmt die jährliche Anpassung der ärztlichen Vergütung.

Durch die neue Berechnungssystematik entfallen für Psychotherapeuten vollständig:

Damit bleiben Psychotherapeuten laut KBV von den allgemeinen Honorarsteigerungen ausgeschlossen.

 

 

Auftrag zur Überprüfung der Berechnungsmethode

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat zusätzlich beschlossen, die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen.

Der Auftrag lautet:

Die Ergebnisse könnten künftig zu Anpassungen der Vergütungsmechanismen führen.

 

 

Historischer Hintergrund der Vergütungsprüfung

Die regelmäßige Überprüfung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen geht auf ein Urteil des Bundessozialgericht aus dem Jahr 1999 zurück.

Seitdem erfolgt eine systematische Bewertung der Angemessenheit der Vergütung.

Diese Überprüfung umfasst:

Die Prüfung wird mittlerweile jährlich durchgeführt.

 

 

Sorge um Auswirkungen auf die Patientenversorgung

Die KBV warnt davor, dass die Kürzungen langfristig Auswirkungen auf die Versorgung haben könnten.

Besonders problematisch sei dies vor dem Hintergrund einer stark steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung.

Laut KBV:

Die Entscheidung wird daher innerhalb der Ärzteschaft als erhebliches Risiko für die zukünftige ambulante Versorgung bewertet.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.