Die höheren Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente infolge der GKV-Reform führen zu einer neuen Auseinandersetzung zwischen ausländischen Versandapotheken und stationären Apotheken.
Während Online-Anbieter wie DocMorris ihren Kunden die Zuzahlung teilweise erstatten wollen, sprechen Apothekerverbände von Wettbewerbsverzerrung und fordern ein Verbot.
Politik, Krankenkassen und Juristen bewerten die Rechtslage unterschiedlich.
Versandapotheken werben mit Erstattung der Zuzahlung
Nach der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die die Eigenbeteiligung gesetzlich Versicherter bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um bis zu 50 % erhöht hat, werben ausländische Versandapotheken mit einem neuen Vorteil:
Vor-Ort-Apotheken sehen darin einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.
ABDA fordert Verbot der Zuzahlungserstattung
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert das Vorgehen der ausländischen Versandapotheken scharf.
ABDA-Präsident Thomas Preis wandte sich in einem Schreiben an die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und warnte:
Die ABDA fordert deshalb:
Unterstützung aus der Politik
Mehrere Politiker unterstützen die Forderungen der Apothekerschaft.
CDU und CSU
Nach ihrer Auffassung gehe es nicht darum, den Versandhandel einzuschränken, sondern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu sichern.
Linke
Grüne
Eine andere Position vertritt Paula Piechotta:
Druck auf den neuen Gesundheitsminister
Durch den Streit wächst der politische Handlungsdruck auf den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann.
Von ihm wird erwartet, zeitnah zu klären, ob die aktuellen Regelungen geändert werden müssen oder ob gesetzlicher Nachbesserungsbedarf besteht.
Bundesgesundheitsministerium pocht auf einheitliche Arzneimittelpreise
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der einheitlichen Preisgestaltung für verschreibungspflichtige Arzneimittel fest.
Nach Auffassung des Ministeriums:
Das Ministerium sieht insbesondere die zuständige Paritätische Stelle in der Pflicht, gegen unzulässige Rabattmodelle ausländischer Versandapotheken vorzugehen und entsprechende Sanktionen zu verhängen.
DocMorris hält sein Modell für rechtmäßig
DocMorris weist die Kritik zurück und beruft sich auf die Rechtsprechung.
Nach Angaben des Unternehmens:
Zudem argumentiert DocMorris:
Apothekerkammer Nordrhein widerspricht deutlich
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) bewertet die Situation anders.
Nach ihrer Auffassung:
Die Kammer wirft den Krankenkassen vor, das gesetzgeberische Ziel der Zuzahlungen nicht konsequent durchzusetzen und kündigt weitere Maßnahmen an, falls die Krankenkassen weiterhin untätig bleiben.
GKV-Spitzenverband sieht Rechtslage noch nicht abschließend geklärt
Der GKV-Spitzenverband verweist auf frühere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs.
Demnach:
Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands müsse diese bislang ungeklärte Rechtsfrage letztlich durch die Wettbewerbsgerichte und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof entschieden werden.
--> Die höheren Medikamentenzuzahlungen infolge der GKV-Reform haben einen neuen Konflikt zwischen Vor-Ort-Apotheken und ausländischen Versandapotheken ausgelöst. Während Apothekerverbände und Teile der Politik ein Verbot von Zuzahlungsrabatten fordern, berufen sich Versandapotheken auf geltendes EU-Recht. Ob die Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen zulässig ist, dürfte letztlich die Rechtsprechung endgültig klären.