KBV warnt: Attestpflicht ab dem 1. Krankheitstag könnte 30 Mio. zusätzliche Arztkontakte auslösen

Geplante Reform zur Krankschreibung würde Praxen nach Einschätzung der KBV massiv belasten und die Patientenversorgung erschweren

10.07.2026

Die geplante Einführung einer verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem 1. Krankheitstag stößt weiterhin auf deutliche Kritik. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hätte die Neuregelung erhebliche Auswirkungen auf den Praxisalltag. Die Organisation rechnet mit jährlich mindestens 30 Mio. zusätzlichen Arztkontakten, was den ohnehin angespannten ambulanten Versorgungsbereich weiter belasten könnte.

 

Geplante Änderungen bei der Krankschreibung

Die Regierungskoalition plant eine Verschärfung der bisherigen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit.

Vorgesehen ist:

Hintergrund der Pläne sind die hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten in Unternehmen.

 

KBV erwartet erheblichen Mehraufwand

Nach einer konservativen Hochrechnung der KBV würden durch die neue Attestpflicht jährlich mindestens 30 Mio. zusätzliche Praxisbesuche entstehen.

Die Berechnung basiert ausschließlich auf Beschäftigten, die bislang wegen einer Erkrankung 1 bis 3 Tage ohne ärztliches Attest der Arbeit ferngeblieben sind.

Nicht berücksichtigt wurden Personen, die bisher eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genutzt haben. Die KBV geht davon aus, dass viele dieser Patienten künftig auf Videosprechstunden ausweichen werden.

 

Mehr als 208.000 zusätzliche Arbeitstage für Arztpraxen

Die KBV kalkuliert für jeden zusätzlichen Arztkontakt durchschnittlich:

Daraus ergibt sich:

Nach Einschätzung der KBV würde diese Zeit unmittelbar zulasten der Versorgung anderer Patienten gehen.

 

Warnung vor längeren Wartezeiten und mehr Bürokratie

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Reformpläne hatte die KBV vor den möglichen Folgen gewarnt.

Aus Sicht der Ärztevertretung könnten die Maßnahmen zu folgenden Problemen führen:

Die KBV sieht deshalb die Gefahr, dass die geplante Neuregelung den ambulanten Versorgungsbereich zusätzlich belastet, ohne gleichzeitig die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.