Hausärztliche Leistungen ab Q4/2025: Diese GOPs sind künftig voll extrabudgetär

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat konkretisiert, welche hausärztlichen Leistungen künftig vollständig extrabudgetär vergütet werden - ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG).

10.06.2025

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat konkretisiert, welche hausärztlichen Leistungen künftig vollständig extrabudgetär vergütet werden - ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Die Uneinigkeit zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen machte ein Schiedsverfahren nötig, dessen Ergebnisse inzwischen veröffentlicht wurden.

 

Was wird entbudgetiert?

 

Bereits extrabudgetäre Leistungen bleiben außen vor

Folgende GOPs, die schon extrabudgetär abgerechnet wurden, sind nicht Teil der neuen Entbudgetierung:

Diese Positionen werden nicht auf den hausärztlichen MGV-Anteil angerechnet, der als Grundlage zur Budgetierung 2023 diente.

 

Vergütung: Keine Begrenzung mehr

 

Nicht einbezogen in die Entbudgetierung:

Wie diese Positionen künftig budgetiert werden, ist noch nicht entschieden.

 

Vorhaltepauschale: Einigung weiter offen