Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat konkretisiert, welche hausärztlichen Leistungen künftig vollständig extrabudgetär vergütet werden - ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Die Uneinigkeit zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen machte ein Schiedsverfahren nötig, dessen Ergebnisse inzwischen veröffentlicht wurden.
Was wird entbudgetiert?
Ab dem 4. Quartal 2025 werden alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 (hausärztlicher Bereich) vollständig vergütet.
Auch Hausbesuche gemäß den GOP-Nummern 01410-01413 sowie 01415 (inkl. GOP mit Suffix) zählen dazu, ausgenommen sind dabei Besuche durch Kinder- und Jugendmediziner.
Voraussetzung: Diese Leistungen müssen im jeweiligen KV-Bezirk im Jahr 2023 zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gehört haben.
Bereits extrabudgetäre Leistungen bleiben außen vor
Folgende GOPs, die schon extrabudgetär abgerechnet wurden, sind nicht Teil der neuen Entbudgetierung:
03008, 03011-03015 (Terminvermittlungszuschläge)
03222 (Medikationsplan)
03325, 03326 (Telemonitoring)
03355 (Echtzeit-Glukosemessung)
Diese Positionen werden nicht auf den hausärztlichen MGV-Anteil angerechnet, der als Grundlage zur Budgetierung 2023 diente.
Vergütung: Keine Begrenzung mehr
Die entbudgetierten Leistungen werden ohne Obergrenze zum jeweils geltenden regionalen Euro-Gebührenordnungspreis abgerechnet.
Sollte der errechnete MGV-Anteil für Hausärzte nicht ausreichen, müssen die Kassen die Differenz nachzahlen.
Überzahlungen aus früheren Quartalen werden gegengerechnet.
Nicht einbezogen in die Entbudgetierung:
Leistungen aus der Psychosomatik: GOP 35100 und 35110
Ultraschalluntersuchungen, obwohl diese vom Hausärzteverband ebenfalls als typische hausärztliche Leistungen gefordert wurden
Wie diese Positionen künftig budgetiert werden, ist noch nicht entschieden.
Vorhaltepauschale: Einigung weiter offen
Die neue hausärztliche Vorhaltepauschale, ebenfalls Teil des GVSG, soll die GOP 03040 ersetzen.
Noch herrscht keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über deren endgültige Ausgestaltung.
Es besteht Konsens über eine sogenannte Konvergenzphase, die einen stufenweisen Übergang für Hausarztpraxen ermöglichen soll.
Geplant ist eine Staffelung der neuen Pauschale nach Strukturmerkmalen wie:
Besuchstätigkeit (z. B. Haus- oder Pflegeheimbesuche)
Öffnungszeiten, die sich am Versorgungsbedarf orientieren
Mindestanzahl an betreuten Patienten
Nutzung digitaler TI-Anwendungen (Telematikinfrastruktur)