Was zunächst wie eine Serie einzelner Fehlinvestitionen aussah, entwickelt sich zu einer grundsätzlichen Debatte darüber, wie sorgfältig Krankenkassen und KVen bei der Anlage von Beitragsgeldern Risiken prüfen müssen.
Weitere 40 Mio. € bei der KV Westfalen-Lippe
Die Liste der bekannten Verluste im Zusammenhang mit den Verius-Fonds wird länger.
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) insgesamt 40 Mio. € in 2 Immobilienfonds des Verius-Umfelds investiert.
Bei den Fonds wird inzwischen von einem möglichen Totalverlust für die Anleger ausgegangen.
Zusammen mit den erst kürzlich bekannt gewordenen 5,5 Mio. €, die die AOK Bremen in einen Verius-Fonds investiert hatte und nun offenbar verlieren könnte, steigt die öffentlich bekannte Schadenssumme aus fragwürdigen Anlagen von Krankenkassen und KVen auf knapp 220 Mio. €.
Noch größer könnte allerdings das tatsächliche Ausmaß sein.
Möglicherweise mehr als 500 Mio. € investiert
Nach Informationen aus Finanzkreisen sollen insgesamt 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Mio. € in die Verius-Fonds investiert haben.
Damit klaffen die bisher öffentlich bekannten Verluste und das möglicherweise tatsächlich investierte Volumen deutlich auseinander.
Viele betroffene Einrichtungen halten sich bislang zurück:
Mehrere Einrichtungen ziehen vor Gericht
Inzwischen haben mindestens 5 Einrichtungen rechtliche Schritte eingeleitet. Dazu gehören unter anderem die KV Baden-Württemberg und die Kaufmännische Krankenkasse KKH.
Sie klagen vor dem Landgericht Frankfurt gegen Finanzunternehmen, die hinter den Verius-Fonds stehen.
Der zentrale Vorwurf: Die Einrichtungen seien davon ausgegangen, dass es sich um sichere Anlagen handele und ein Verlust praktisch ausgeschlossen sei.
In den Klageschriften wird unter anderem auf folgende Kontakte und Unterlagen verwiesen:
Die beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. weist den Vorwurf einer Täuschung zurück. Nach Darstellung des Unternehmens seien die Anleger anhand von Prospekt- und Vertragsunterlagen über den Charakter der Produkte, die damit verbundenen Risiken und ihre eigenen Prüfpflichten informiert worden.
Fondsprospekt nennt 27 Risiken
Besonders brisant ist der Blick in den offiziellen Verkaufsprospekt der Verius-Fonds.
Dort werden insgesamt 27 verschiedene Risiken aufgeführt:
Der Prospekt weist zudem darauf hin, dass ein teilweiser oder vollständiger Verlust des investierten Kapitals möglich ist.
Genau hier entsteht ein zentraler Konflikt: Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Krankenkassen und KVen ihre Mittel so anlegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: War das tatsächliche Risiko mit den gesetzlichen Anforderungen an die Anlage von Beitragsgeldern vereinbar?
Hohe Zinsen als Warnsignal
Finanzexperte Stefan Loipfinger hält die im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken für relevant. Besonders aufmerksam hätte aus seiner Sicht die Finanzierung der Immobilienprojekte machen müssen.
Die Bauträgergesellschaften, in die das Fondsvermögen floss, seien teilweise bereits damals wirtschaftlich problematisch gewesen. Für das vom Verius-Fonds bereitgestellte Kapital mussten sie Zinssätze zwischen 15 % und 18,5 % zahlen.
Für Loipfinger ist das ein deutlicher Hinweis auf ein erhöhtes Ausfallrisiko.
Seine Argumentation:
Hauck Aufhäuser hält dagegen, dass die konkreten Fondsinvestments einschließlich der jeweiligen Zinssätze in den Jahresabschlüssen dokumentiert worden seien. Diese Unterlagen seien seit Auflage des Fonds öffentlich im Handelsregister zugänglich.
Welche Rolle spielten Wirtschaftsprüfer?
Eine weitere wichtige Frage betrifft die Gutachten, mit denen offenbar für die Fonds geworben wurde.
Mehrere Krankenkassen berichten von rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Bewertungen, die grundsätzlich eine Investition ermöglichten.
Die AOK Bremen erklärt beispielsweise, ihre Risikoeinschätzung habe sich unter anderem auf ein Gutachten von KPMG gestützt. Darin seien Investments in die Verius-Fonds grundsätzlich als mit den strengen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs IV vereinbar bewertet worden.
Auch die IKK Classic berichtet, dass ein Finanzvermittler auf ein aufsichtsrechtliches Gutachten hingewiesen habe. Darin sei bestätigt worden, dass der Erwerb der Anlage für Krankenkassen und KVen grundsätzlich möglich sei.
Die IKK Classic entschied sich trotzdem gegen das Investment.
2 Gutachten mit ähnlichem Ergebnis
Konkret geht es unter anderem um 2 Gutachten:
Allerdings enthielt das KPMG-Gutachten gleichzeitig einen wichtigen Hinweis: Die wirtschaftliche Bewertung des Investments müsse der jeweilige Investor eigenverantwortlich vornehmen.
Damit war die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit nicht automatisch mit einer positiven wirtschaftlichen Anlageentscheidung gleichzusetzen.
KPMG verweist inzwischen auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten und äußert sich nicht zu den damaligen Beratungen. Auch die Luxemburger Kanzlei lehnt eine Stellungnahme unter Hinweis auf ihre Verpflichtungen gegenüber Mandanten ab.
Nicht alle Kassen erhielten dieselben Informationen
Die BKK Gildemeister Seidensticker weist darauf hin, dass bei ihrer ersten Investition der Verkaufsprospekt noch gar nicht veröffentlicht gewesen sei.
Nach Darstellung der Kasse enthielten die damals vorliegenden Unterlagen deshalb keine detaillierte Aufstellung der Risiken.
Zudem sei die Kasse nach eigenen Angaben nicht rechtzeitig über bestimmte Strukturen der Investments und die Höhe der erzielten Zinssätze informiert worden.
Damit stellt sich eine weitere Frage: Welche Informationen lagen den einzelnen Krankenkassen und KVen tatsächlich vor, als sie ihre Anlageentscheidungen trafen?
Zwischen gesetzlicher Zulässigkeit und wirtschaftlichem Risiko
Der Fall zeigt einen wichtigen Unterschied: Ein Investment kann grundsätzlich rechtlich zulässig sein, ohne deshalb automatisch wirtschaftlich sinnvoll oder risikoarm zu sein.
Gerade für Krankenkassen und KVen gelten besonders strenge Anforderungen, weil es sich um Beitragsgelder handelt.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen deshalb mehrere Fragen:
Gericht muss über Verantwortung entscheiden
Ob die betroffenen Krankenkassen und KVen tatsächlich zu hohe Risiken eingegangen sind oder möglicherweise über wesentliche Aspekte der Investments getäuscht wurden, dürfte letztlich die Justiz klären.
Ein Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt ist bereits terminiert. Die Verhandlung soll allerdings erst im Dezember stattfinden.
Bis dahin dürfte die Liste der betroffenen Einrichtungen weiter wachsen. Denn während bislang mindestens 17 Krankenkassen und KVen mit einem Verlust von rund 170 Mio. € in Verbindung gebracht wurden und die öffentlich bekannte Schadenssumme inzwischen bei knapp 220 Mio. € liegt, steht nach Informationen aus Finanzkreisen möglicherweise ein wesentlich größeres Investmentvolumen im Raum:
28 Einrichtungen sollen insgesamt mehr als 500 Mio. € in die Verius-Fonds investiert haben.
Damit geht es längst nicht mehr nur um einzelne missglückte Immobilienanlagen, sondern um die grundsätzliche Frage, wie professionell und risikobewusst mit Beitragsgeldern umgegangen wurde.