KBV fordert Erhalt der telefonischen Krankschreibung

Ärztevertretung warnt vor Millionen zusätzlicher Arztbesuche und lehnt weitere Verschärfungen bei der Arbeitsunfähigkeit ab

31.07.2026

Die KBV spricht sich entschieden gegen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung aus.

Gleichzeitig warnt sie vor erheblichen Mehrbelastungen für Arztpraxen durch eine AU-Pflicht ab dem 1. Krankheitstag sowie durch die geplante Teilarbeitsunfähigkeit.

 

KBV will telefonische Krankschreibung beibehalten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt sich für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung ein.

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betont die Ärztevertretung, dass sich dieses Verfahren in den vergangenen Jahren aus ihrer Sicht eindeutig bewährt habe.

Nach Auffassung der KBV gibt es keine nachvollziehbare Grundlage, die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzuschaffen.

 

Nur rund 1 % aller Krankschreibungen erfolgen telefonisch

Die KBV verweist auf die bisherigen Erfahrungen:

  • Die telefonische Krankschreibung werde nur selten genutzt.
  • Ihr Anteil liege bei lediglich rund 1 % aller ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
  • Hinweise auf einen systematischen Missbrauch oder eine übermäßige Nutzung gebe es nach der vorliegenden Datenlage nicht.

Aus Sicht der KBV rechtfertigen diese Zahlen keine Abschaffung des Instruments.

 

Warnung vor AU-Pflicht ab dem 1. Krankheitstag

Besonders kritisch bewertet die Ärztevertretung die diskutierte Verpflichtung, bereits am 1. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Nach Berechnungen der KBV hätte dies erhebliche Folgen:

  • rund 36 Mio. zusätzliche Behandlungsfälle pro Jahr
  • rechnerisch 10,5 zusätzliche Arbeitstage je Arztpraxis
  • deutlich höhere Belastung für Praxen und medizinisches Personal

Die KBV hält ein solches Zusatzaufkommen insbesondere vor dem Hintergrund des kürzlich beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für nicht leistbar.

 

Alternative: Karenzzeit von 3 bis 5 Tagen

Statt einer sofortigen Attestpflicht schlägt die KBV eine Karenzregelung vor.

Vorgesehen wäre:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst nach 3 bis 5 Tagen erforderlich
  • Regelung sowohl für Erwachsene als auch für Bescheinigungen bei Erkrankungen von Kindern

Gleichzeitig betont die KBV, dass Patienten selbstverständlich weiterhin bereits am 1. Krankheitstag freiwillig einen Arzt aufsuchen können, wenn sie dies aufgrund ihres Gesundheitszustands für notwendig halten.

 

Ablehnung der geplanten Teilarbeitsunfähigkeit

Auch die im GKV-Sparpaket vorgesehene Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit stößt bei der KBV auf deutliche Kritik.

Die Ärztevertretung fordert, diese Pläne zurückzunehmen, da ihre Umsetzung:

  • zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursache,
  • die Arztpraxen weiter belaste und
  • den bürokratischen Aufwand im Praxisalltag erheblich erhöhe.

Nach Einschätzung der KBV würden die vorgesehenen Änderungen weder die Praxen entlasten noch die Patientenversorgung verbessern. Stattdessen drohten zusätzliche Bürokratie und eine weitere Belastung des ambulanten Versorgungssystems.